Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG

Anfrage an: Landgericht Hagen

laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: la…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265290]
Datum
12. Dezember 2022 17:02
An
Landgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265290/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Hagen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Landgericht Hagen
Betreff
Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265290]
Datum
12. Dezember 2022 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265290]
Datum
14. Januar 2023 10:48
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ vom 12.12.2022 (#265290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265290]
Datum
14. Januar 2023 10:49
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ vom 12.12.2022 (#265290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265290]
Datum
19. Januar 2023 16:43
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ vom 12.12.2022 (#265290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#265290]
Datum
19. Januar 2023 16:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265290/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil da der Auslegungsort der Geschäftsverteilungspläne wie man schon im Gesetzestext des § 21 e (9) GVG sieht durch den Behördenleiter als Verwaltungsleiter gemacht wird , so auch IV AR (VZ) 2/18 des BGH ( Rn.12 ) das nun die Kammer oder Senat eben nicht in ihrer richterlichen Unabhängigkeit durch den Senatsvorsitzenden entscheiden , sondern durch den Behördenleiter , somit ist die Geschäftsstelle wo die Geschäftsverteilungspläne ausgelegt werden dem IFG NRW zugänglich . Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anhänge: - 265290.pdf Anfragenr: 265290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265290/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#265290]
Datum
20. Januar 2023 07:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 12.12.2022 Aktenzeiche…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG"
Datum
26. Januar 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 12.12.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-584/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Erdtel hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem konkreten Ort der Auflegung des Geschäftsverteilungsplans über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/auflageort-ihrer-richterlichen-geschaeftsverteilungsplaene-nach-ss-21-g-7-gvg-i-v-ss-21-e-9-gvg/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz Erinnerung keine inhaltliche Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, bitte Informieren Sie mich zu der Stellungnahme des Landgerichtes Hagen und stellen Sie alle Unterlage…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG" [#265290]
Datum
26. Januar 2023 17:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte Informieren Sie mich zu der Stellungnahme des Landgerichtes Hagen und stellen Sie alle Unterlagen die Sie erhalten auf dieser Plattform zur Verfügung . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265290/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Stefan Erdtel
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290] Guten Tag, zu P…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290]
Datum
6. Februar 2023 08:50
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu Punkt 1.) Des Thema des Angeblichen Rechtsmissbrauch . Es werden der Geschäftsverteilungsplan des Landgericht Hagen mit gesendet . Es ist nicht der nun der eine Geschäftsverteilungsplan bei dem der Präsident des Landgericht Hagen gegen die Regeln des § 21 g (2) GVG "vor Beginn des Geschäftsjahr" verstoßen hat . Wer sich also hier rechtswidrig verhält ist offensichtlich , sonst musste sich wohl kaum der Antragssteller einen Beschluss vor dem BGH - IV AR (VZ) 2/18 erwirken . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290] Guten Tag, zu P…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290]
Datum
6. Februar 2023 08:54
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu Punkt 2.) Auch auf der Seite des Landgericht Hagen ist nicht wie angekündigt die Geschäftsstelle eingestellt . Also wird auch noch öffentlich gelogen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290] Guten Tag, viel…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: WG: 209.2.3.1.15-584/23 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#265290]
Datum
6. Februar 2023 08:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information . Ich habe alles Veröffentlicht , desweitern einen Geschäftsverteilungsplan wo der Präsident des Landgericht gegen den § 21 g (2) GVG verstoßen hat und dieses nicht zum ersten Mal . Ebenso ist auch nicht wie angekündigt der Auslageort auf der Internetseite dargestellt . Hier will auch erneut der Präsident der Landgericht Hagen die Öffentlichkeit in die Irre führen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.