Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG

nachdem im Verfahren 11 EK 6/21 des Oberlandesgericht Hamm Seite 833 es zu einer Selbstablehnung gekommen ist dürfte ich bitten den Auflageort des Geschäftsverteilungsplan zu nennen damit ich den richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Jahres 2017 einsehen darf . Des weiteren dürfte ich ihre Vorschaltlisten einsehen zu dürfen .

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  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: na…
An Amtsgericht Lüdenscheid Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG [#271033]
Datum
21. Februar 2023 16:50
An
Amtsgericht Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem im Verfahren 11 EK 6/21 des Oberlandesgericht Hamm Seite 833 es zu einer Selbstablehnung gekommen ist dürfte ich bitten den Auflageort des Geschäftsverteilungsplan zu nennen damit ich den richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Jahres 2017 einsehen darf . Des weiteren dürfte ich ihre Vorschaltlisten einsehen zu dürfen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 271033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271033/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Lüdenscheid
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Von
Amtsgericht Lüdenscheid
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2023 16:50
Status
Warte auf Antwort

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Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9…
An Amtsgericht Lüdenscheid Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG [#271033]
Datum
23. März 2023 11:05
An
Amtsgericht Lüdenscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG“ vom 21.02.2023 (#271033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9…
An Amtsgericht Lüdenscheid Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG [#271033]
Datum
19. Juni 2023 14:21
An
Amtsgericht Lüdenscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG“ vom 21.02.2023 (#271033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9…
An Amtsgericht Lüdenscheid Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG [#271033]
Datum
17. Dezember 2023 19:19
An
Amtsgericht Lüdenscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne § 21 e (9) GVG“ vom 21.02.2023 (#271033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 270 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel