Auflistung aller Meldebehörden in Bayern

Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Weil es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt und man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, gebe ich zur Kenntnis, dass die Information für Forschungszwecken benötigt wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    2. Juni 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
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Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Bayern [#136253]
Datum
3. Mai 2019 12:12
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei. Weil es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt und man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, gebe ich zur Kenntnis, dass die Information für Forschungszwecken benötigt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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