Auflistung aller Meldebehörden in Niedersachsen

Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    2. Juni 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
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Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Niedersachsen [#136266]
Datum
3. Mai 2019 12:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Ein Anspruch nach dem NUIG bzw. …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Auflistung aller Meldebehörden in Niedersachsen [#136266]
Datum
8. Mai 2019 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Ein Anspruch nach dem NUIG bzw. nach dem VIG besteht nicht, da es sich bei einer Auflistung aller Meldebehörden weder um Umweltinformationen noch um gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen handelt. Ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz existiert in Niedersachsen nicht.