Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der eklatante Mangel an Munition in der Bundeswehr ist ein Skandal sondersgleichen und deutet auf ein gewollte Herunterwirtschaftung der Bundeswehr in den letzten 30 Jahren hin.

Ein Beispiel unter anderem ist die nicht aus der Schweiz beziehbare Munition für den Flugabwehrkanonenpanzer Gepard. Hier stellt sich allgemein die Frage, ob die Bundeswehr und auch unsere NATO-Partner sich im Verteidigungsfall auf Ausrüstungs- und Munitionslieferungen von Nicht-NATO-Länder verlassen können.

Deshalb habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung der einzelnen Fragen:

- Für welche in der Bundeswehr vorhandene Waffensysteme wird die Munition von Nicht-NATO-Verbündeten bezogen? Hier bitte ich um eine Auflistung.
- Für welche in der Bundeswehr vorhandene Ausrüstungsgegenstände ist die Beziehungsquelle ein Nicht-NATO-Verbündeter? Hier bitte ich um eine Auflistung.
- Weshalb wird diese Munition und Ausrüstung von Nicht-NATO-Verbündeten bezogen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der eklatante Mangel an Munition in der Bundeswehr is…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
28. November 2022 08:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der eklatante Mangel an Munition in der Bundeswehr ist ein Skandal sondersgleichen und deutet auf ein gewollte Herunterwirtschaftung der Bundeswehr in den letzten 30 Jahren hin. Ein Beispiel unter anderem ist die nicht aus der Schweiz beziehbare Munition für den Flugabwehrkanonenpanzer Gepard. Hier stellt sich allgemein die Frage, ob die Bundeswehr und auch unsere NATO-Partner sich im Verteidigungsfall auf Ausrüstungs- und Munitionslieferungen von Nicht-NATO-Länder verlassen können. Deshalb habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung der einzelnen Fragen: - Für welche in der Bundeswehr vorhandene Waffensysteme wird die Munition von Nicht-NATO-Verbündeten bezogen? Hier bitte ich um eine Auflistung. - Für welche in der Bundeswehr vorhandene Ausrüstungsgegenstände ist die Beziehungsquelle ein Nicht-NATO-Verbündeter? Hier bitte ich um eine Auflistung. - Weshalb wird diese Munition und Ausrüstung von Nicht-NATO-Verbündeten bezogen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264229/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. No…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
28. November 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. November 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V337 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder b…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
24. Januar 2023 09:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird“ vom 28.11.2022 (#264229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
25. Januar 2023 13:30
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. November 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
3. Februar 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. November 2022 (Bezug). Zwecks Bescheidzustellung möchte ich Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Postadresse bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um welche Art von Bescheid handelt es sich, weshalb …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
8. Februar 2023 14:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um welche Art von Bescheid handelt es sich, weshalb eine zustellfähige Adresse benötigt wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264229/

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auflistung der Ausrüstung und Munition die aus Nicht-NATO-Länder bezogen wird [#264229]
Datum
10. Februar 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V337 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag nach dem IFG gestellt. Für die Bekanntgabe des abschließenden Bescheides ist eine zustellfähige Postadresse erforderlich. Mit freundlichen Grüßen