Auflistung der rechtlichen Fragen - Baugenehmigung Rotes Haus Bad Driburg

- Die Auflistung der rechtlichen Fragen zur Baugenehmigung Rotes Haus in elektronischer Form sowie die mitgesandte Nachricht
- Diese sollte im April/Mai allen Beteiligten zugesandt worden sein

Quelle: Mail vom 14.4.2020 - Ergebnisse der Besprechung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
Auflistung der rechtlichen Fragen - Baugenehmigung Rotes Haus Bad Driburg [#199189]
Datum
2. Oktober 2020 13:12
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Auflistung der rechtlichen Fragen zur Baugenehmigung Rotes Haus in elektronischer Form sowie die mitgesandte Nachricht - Diese sollte im April/Mai allen Beteiligten zugesandt worden sein Quelle: Mail vom 14.4.2020 - Ergebnisse der Besprechung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Antwort Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die angefragten Informationen liegen …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort Anfrage
Datum
12. Oktober 2020 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die angefragten Informationen liegen der Bezirksregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort Anfrage [#199189] Sehr [geschwärzt], laut Mail vom 14.4.2020 von [geschwärzt] an die Teilnehmer der B…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort Anfrage [#199189]
Datum
12. Oktober 2020 14:02
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], laut Mail vom 14.4.2020 von [geschwärzt] an die Teilnehmer der Besprechung: "In einem ersten Zug werden die Bauordnungsbehörde des Kreises Höxter zusammen mit dem Dezernat 35 der Bezirksregierung die zu klärenden materiell rechtlichen Fragen auflisten und den Beteiligten zur Verfügung stellen. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Wochen geschehen." Ich bitte um erneute Prüfung und Beteiligung des Dezernat 35, falls noch nicht geschehen. Ist die Information tatsächlich nicht vorhanden bitte ich um Bescheidung. Ich halte es für wenig glaubwürdig, dass den Teilnehmern diese Information angekündigt wurde und danach keine Nachricht mehr kam. In diesem Fall stelle ich folgende Presseanfrage nach § 4 PresseG NRW: => Wieso wurde nicht - wie angekündigt - allen Teilnehmern des Gesprächs binnen 3 Wochen "die zu klärenden materiell rechtlichen Fragen" zugesandt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 199189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bezirksregierung Detmold
Antwort Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in die beabsichtigte gemeinsame Auflistung der zu klärenden materiell r…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort Anfrage
Datum
23. Oktober 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die beabsichtigte gemeinsame Auflistung der zu klärenden materiell rechtlichen Fragen gibt es nicht. Sie kann Ihnen daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen das Baugenehmigungsverfahren betreffend, an die zuständige Behörde, den Kreis Höxter. Mit freundlichen Grüßen