Auflistung Gehälter in Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes die höher sind als die des Bundeskanzlers

Schriftwechsel zwischen Herrn Jan Korte MdB und Ihrem Haus in der Sache „wer in den Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes denn auch noch mehr Gehalt bezieht als der Bundeskanzler“ auf die sich die Meldungen unter [1] bezieht.

Hierbei insbesondere die bereits erstellte Auflistung wer in den Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes mehr Gehalt als der Bundeskanzler bezieht.

[1] https://www.rnd.de/politik/olaf-scholz-mindestens-21-chefs-bundeseigener-firmen-haben-hoehere-gehaelter-als-der-bundeskanzler-QGMV233UJZFOBNAPAH73LGOXYY.html

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftwechsel zwischen Herrn Jan Kor…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung Gehälter in Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes die höher sind als die des Bundeskanzlers [#269879]
Datum
9. Februar 2023 23:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftwechsel zwischen Herrn Jan Korte MdB und Ihrem Haus in der Sache „wer in den Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes denn auch noch mehr Gehalt bezieht als der Bundeskanzler“ auf die sich die Meldungen unter [1] bezieht. Hierbei insbesondere die bereits erstellte Auflistung wer in den Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes mehr Gehalt als der Bundeskanzler bezieht. [1] https://www.rnd.de/politik/olaf-scholz-mindestens-21-chefs-bundeseigener-firmen-haben-hoehere-gehaelter-als-der-bundeskanzler-QGMV233UJZFOBNAPAH73LGOXYY.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269879/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. Februar 2023
Datum
28. Februar 2023 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#269879] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Auflist…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#269879]
Datum
10. April 2023 17:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Auflistung Gehälter in Instituten, Anstalten oder Unternehmen des Bundes die höher sind als die des Bundeskanzlers“ (09.02.2023, #269879) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>