Auflistung neuer Waldflächen seit 2010

Im Kandidatencheck des WDR zu den Bürgermeisterwahlen im Jahr 2020 sagt Herr Bürgermeister Michael Berens, dass in den letzten 10 Jahren 6 km² neuer Wald in Hövelhof entstanden ist. Hiermit möchte ich um eine Auflistung der Flächen mit genauer Lage bitten.
Zudem bitte ich um eine Auflistung von Waldflächen die seit 2010 anderer Nutzung zugeführt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hövelhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung neuer Waldflächen seit 2010 [#195549]
Datum
19. August 2020 11:28
An
Kommunalverwaltung Hövelhof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Kandidatencheck des WDR zu den Bürgermeisterwahlen im Jahr 2020 sagt Herr Bürgermeister Michael Berens, dass in den letzten 10 Jahren 6 km² neuer Wald in Hövelhof entstanden ist. Hiermit möchte ich um eine Auflistung der Flächen mit genauer Lage bitten. Zudem bitte ich um eine Auflistung von Waldflächen die seit 2010 anderer Nutzung zugeführt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195549/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hövelhof
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. S…
Von
Kommunalverwaltung Hövelhof
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. August 2020 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie bitten um eine Auflistung der Waldflächen in Hövelhof mit genauer Lage sowie einer Auflistung von Waldflächen, die seit 2010 einer anderen Nutzung zugeführt wurden. Ich werde prüfen, ob die begehrten Informationen bei der Sennegemeinde Hövelhof vorliegen oder ob eine andere Behörde zuständig ist. Zurzeit kann nicht abgesehen werden, welcher Aufwand mit meinen Ermittlungen verbunden ist. Eine Entscheidung über die Erhebung von Gebühren und eines Auslagenersatzes nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW behalte ich mir vor. Ich werde Sie rechtzeitig vorher über die Erhebung von Kosten informieren, damit Sie entscheiden können, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Hövelhof
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Auflistung der Waldflächen seit 2010 Sehr geehrteAntragsteller/in ic…
Von
Kommunalverwaltung Hövelhof
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Auflistung der Waldflächen seit 2010
Datum
15. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere, Ihnen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.08.2020 zurückweisen zu müssen, da die von Ihnen begehrten Informationen bei der Sennegemeinde Hövelhof nicht vorhanden sind. Die von Ihnen begehrte Auflistung der Waldflächen in Hövelhof mit genauer Lage sowie von Waldflächen, die seit 2010 einer anderen Nutzung zugeführt wurden, liegt bei der Sennegemeinde Hövelhof nicht vor. Waldflächen befinden sich nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Besitz. Die genaue Lage, Größe und Veränderung wird bei der Gemeinde Hövelhof nicht erfasst oder dokumentiert. Insoweit muss ich Ihre Anfrage zurückweisen. Leider ist es mir auch nicht gelungen, eine andere öffentliche Stelle zu ermitteln, die über die begehrten Informationen verfügt. Mir liegt das öffentlich zugängliche Kommunalprofil des Landesamtes IT NRW vor, das Aussagen zu den Waldflächen enthält. Möglicherweise liegen dort die von Ihnen begehrten Informationen vor. Auf die Erheben von Gebühren für die Beantwortung Ihrer Anfrage verzichte ich, da der Aufwand lediglich geringfügig war. Ich weise Sie auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW hin. Mit freundlichem Gruß