Auflistung Sächsische Städte/Gemeinden/Kommunen u.ä. mit Transparenzsatzungen/Informationsfreiheitssatzungen/Satzungen zur Anwendung des Sächsischen Transparenzgesetzes

Auflistungen oder ähnliche Informationen, die Aufschluss darüber geben, welche sächsischen Städte/Gemeinden/Kommunen u.ä. Transparenzsatzungen bzw. Informationsfreiheitssatzungen bzw. Satzungen zur Anwendbarkeit des Sächsischen Transparenzgesetzes erlassen haben.

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  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistungen oder ähnl…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung Sächsische Städte/Gemeinden/Kommunen u.ä. mit Transparenzsatzungen/Informationsfreiheitssatzungen/Satzungen zur Anwendung des Sächsischen Transparenzgesetzes [#294380]
Datum
7. Dezember 2023 16:12
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistungen oder ähnliche Informationen, die Aufschluss darüber geben, welche sächsischen Städte/Gemeinden/Kommunen u.ä. Transparenzsatzungen bzw. Informationsfreiheitssatzungen bzw. Satzungen zur Anwendbarkeit des Sächsischen Transparenzgesetzes erlassen haben.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294380/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kein Nachrichtentext
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB