Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Sachsen für die Monate August, September und Oktober 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August, September und Oktober 2020.
(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)
Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Sachsen.
Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Anna Schmidt
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen z…
An Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Details
Von
Anna Schmidt
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Sachsen für die Monate August, September und Oktober 2020 [#201315]
Datum
20. Oktober 2020 20:11
An
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August, September und Oktober 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Sachsen. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Schmidt Anfragenr: 201315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201315/ Postanschrift Anna Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Schmidt

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Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Guten Tag, Sie berufen Sich auf Antrag nach Auskunft gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG, soweit Umweltinformationen im Sin…
Von
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Sachsen für die Monate August, September und Oktober 2020 [#201315]
Datum
23. Oktober 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Sie berufen Sich auf Antrag nach Auskunft gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 VIG und begehren Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August, September und Oktober 2020. Die Prüfung hat ergeben: Die begehrten Informationen sind keine Umweltinformationen i.S.v. § 2 Abs. 3 UIG i.v.m. § 3 Abs. 2 SächsUIG. Die begehrten Informationen sind keine Informationen i.S.d. VIG. Eine Weiterleitung an eine andere Behörde ist uns nicht möglich, da sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Adresse) an Dritte widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen