Auflistung von Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland, welche sich im Mehrheitsbesitz von chinesischen, russischen, nordkoreanischen und weißrussländischen Anlegern oder Unternehmen befinden
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in Deutschland ansässigen Hochtechnologieunternehmen sind für die deutsche sowie für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft von immenser Bedeutung.
Deshalb ist es wichtig, dass sich Hochtechnologieunternehmen in Form von Aktiengesellschaften mehrheitlich im Besitz von Anlegern aus nicht autokratischen Ländern befinden.
Ein deutsches Negativbeispiel ist die Übernahme der Kuka AG durch den chinesischen Midea-Konzern.
Der Midea-Konzern hat von August 2015 bis einschließlich August 2016 fast 95 Prozent der Kuka-Aktien übernommen und somit die absolute Kontrolle über das Unternehmen erlangt.
Folglich werden robotikbezogene Patente, robotikbezogenes Know-How, Arbeitsplätze, robotikbezogene Forschung und Entwicklung sowie Investitionen perspektivisch von Deutschland nach China abwandern.
Hierzu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Herausgabe der dazugehörigen Dokumente.
- Existiert ein Dokument, mehrere Dokumente bzw. eine Auflistung von Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland, welche sich im Mehrheitsbesitz von chinesischen, russischen, nordkoreanischen und weißrussländischen Anlegern/Unternehmen befinden? Falls ja, bitte ich um Herausgabe des Dokuments, der Dokumente bzw. der Auflistung.
- Wie sollen in Zukunft solche Übernahmen verhindert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. April 2022
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24. Mai 2022
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