Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern)

-eine Auflistung von Staatsstraßen, die in Ortschaften Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot haben.
(mit der Jew. Ortschaft)

-Mögliche Gründe für ein LKW-Fahrverbot bzw. Tempo 30 die bei Anträgen vorgebracht worden sind/ werden können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -eine Auflistung …
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
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Betreff
Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
23. Oktober 2020 10:40
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-eine Auflistung von Staatsstraßen, die in Ortschaften Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot haben. (mit der Jew. Ortschaft) -Mögliche Gründe für ein LKW-Fahrverbot bzw. Tempo 30 die bei Anträgen vorgebracht worden sind/ werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201515/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail bitten Sie die Landesbaudirektion Bayern um Auskunft zu bayerische S…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
27. Oktober 2020 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail bitten Sie die Landesbaudirektion Bayern um Auskunft zu bayerische Staatsstraßen, bei denen innerhalb von Ortschaften Tempo 30 bzw. LKW-Fahrverbot angeordnet ist. Dazu können wir Ihnen folgendes mitteilen: Im bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS, das von der Landesbaudirektion im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr betreut wird, sind straßenbezogener Fachinformationen zum Straßenzustand, zu Verkehrsunfälle, Bauwerke, Verkehrsbelastungen usw. abgelegt. Informationen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw-Überholverboten werden im BAYSIS aber nicht erfasst. Eine Auswertung entsprechend Ihrer Anfrage kann daher von der Landesbaudirektion nicht durchgeführt werden. Siehe auch https://www.baysis.bayern.de/web/ Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir sagen wer verantwortlich für Verkehrsrechtliche Anordnungen wie Gesch…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
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Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
27. Oktober 2020 11:09
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir sagen wer verantwortlich für Verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw-Durchfahrtsverbot für Staatsstraßen ist? Dann werde ich mich an die betreffenden Stelle(n) wenden, die sollten das dann ja wissen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201515/
Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen die Verkehrsbehörden der Landratsämter, Städ…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
27. Oktober 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen die Verkehrsbehörden der Landratsämter, Städte und Gemeinden. Diese Anordnungen werden allerdings nicht immer zentral in einer Datenbank der Verkehrsbehörde erfasst. Für eine bayernweite Auswertung im Hinblick auf bestimmte verkehrsrechtliche Regelungen müssten Sie also mehr als 100 Verkehrsbehörden bitten, ihre verkehrsrechtlichen Anordnungen der letzten Jahre zu Tempo 30 und LKW-Durchfahrtsverboten an innerörtlichen Staatsstraßen aufzulisten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in wenn es keine Zentrale Datenerhebung oder eine Datenbank über diese Informationen gi…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
27. Oktober 2020 11:47
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn es keine Zentrale Datenerhebung oder eine Datenbank über diese Informationen gib werde ich diese einzeln abfragen müssen. Also sind die Landratsämter jeweils Ansprechpartner? Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201515/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und od…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
25. November 2020 10:29
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern)“ vom 23.10.2020 (#201515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201515/

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Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen uns mit, dass Ihre Anfrage bezüglich „Auflistung von Staatsstraßen mit Te…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
AW: Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]
Datum
26. November 2020 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen uns mit, dass Ihre Anfrage bezüglich „Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und/oder LKW-Fahrverbot (in Bayern)“ vom 23.10.2020 (#201515) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei und die Frist für eine Antwort mittlerweile um einen Tag überschritten sei. Dazu können wir Ihnen folgendes mitteilen: Auf Ihre E-Mail-Anfrage vom Freitag, 23. Oktober 2020 10:40 bezüglich "Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und/oder LKW-Fahrverbot (in Bayern) [#201515]" wurde ihnen im Auftrag der Landesbaudirektion Bayern per E-Mail am Dienstag, 27. Oktober 2020 10:00 mit folgendem Text geantwortet: "Im bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS, das von der Landesbaudirektion im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr betreut wird, sind straßenbezogene Fachinformationen zum Straßenzustand, zu Verkehrsunfälle, Bauwerke, Verkehrsbelastungen usw. abgelegt. Informationen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw-Überholverboten werden im BAYSIS aber nicht erfasst. Eine Auswertung entsprechend Ihrer Anfrage kann daher von der Landesbaudirektion nicht durchgeführt werden. Siehe auch https://www.baysis.bayern.de/web/." Anschließend kam am Dienstag, 27. Oktober 2020 11:09 von Ihrer Seite per E-Mail eine weitere Anfrage nach den für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw-Durchfahrtsverbot für Staatsstraßen verantwortlichen Stellen. Auf diese E-Mail wurde Ihnen am Dienstag, 27. Oktober 2020 11:33 per E-Mail folgendes mitgeteilt: "verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen die Verkehrsbehörden der Landratsämter, Städte und Gemeinden. Diese Anordnungen werden allerdings nicht immer zentral in einer Datenbank der Verkehrsbehörde erfasst. Für eine bayernweite Auswertung im Hinblick auf bestimmte verkehrsrechtliche Regelungen müssten Sie also mehr als 100 Verkehrsbehörden bitten, ihre verkehrsrechtlichen Anordnungen der letzten Jahre zu Tempo 30 und LKW-Durchfahrtsverboten an innerörtlichen Staatsstraßen aufzulisten." Wie Ihnen bereits per E-Mail am Dienstag, 27. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, kann eine Auswertung bezüglich "Auflistung von Staatsstraßen mit Tempo 30 und/oder LKW-Fahrverboten" von der Landesbaudirektion Bayern nicht durchgeführt werden. Diesbezüglich haben sich bis heute keine Änderungen ergeben. Eine Überschreitung einer Antwortfrist ist u.E. nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen