Auflistung von Vorschriften

Anfrage an: Polizei Berlin

Guten Tag,

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Im Vorfeld dieses Antrags schrieb ich bereits mit [geschwärzt] der Zentralen Vorschriftsstelle.
[geschwärzt] teilte mir mit, dass [geschwärzt] mir die gewünschte Auflistung nicht zukommen lassen kann. [geschwärzt] teilte mir weiter mit, dass ich einen IFG-Antrag stellen soll.

Ich habe die Vermutung, dass Sie die angefragte Auflistung so nicht vorliegen haben und entsprechend kein Teil der Akten nach §3 (2) IFG sind. Mit dieser Vermutung habe ich mich nochmals an [geschwärzt] gewandt, [geschwärzt] mir erneut mitteilte, ich solle mich mit einem IFG-Antrag an Sie wenden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung aller

-Polizeidienstvorschriften,
-Geschäftsanweisungen,
-Leitfäden,
-Qualitätsstandards,
-und vergleichbaren Dokumenten

(nachfolgend "Vorschriften")

zu und versehen Sie diese bitte mit

-der erlassenden/herrausgebenden Dienststelle,
-der Bezeichnung,
-dem Titel,
-einer Information über das Vorliegen eines Verschlussvermerks,
-sowie einer Information über das Auslaufen der Vorschrift und/oder das Datum der Vernichtung (sofern bestimmt).

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß §1 (1) VwVfG Bln i.V.m. §28 (1) VwVfG zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Eine Auflistung aller Vorschriften, sowohl mit als auch ohne die von mir festgelegten Kriterien ist bei der Berliner Polizei nicht Teil der Akten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheit…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung von Vorschriften [#299214]
Datum
4. Februar 2024 16:13
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Im Vorfeld dieses Antrags schrieb ich bereits mit [geschwärzt] der Zentralen Vorschriftsstelle. [geschwärzt] teilte mir mit, dass [geschwärzt] mir die gewünschte Auflistung nicht zukommen lassen kann. [geschwärzt] teilte mir weiter mit, dass ich einen IFG-Antrag stellen soll. Ich habe die Vermutung, dass Sie die angefragte Auflistung so nicht vorliegen haben und entsprechend kein Teil der Akten nach §3 (2) IFG sind. Mit dieser Vermutung habe ich mich nochmals an [geschwärzt] gewandt, [geschwärzt] mir erneut mitteilte, ich solle mich mit einem IFG-Antrag an Sie wenden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller -Polizeidienstvorschriften, -Geschäftsanweisungen, -Leitfäden, -Qualitätsstandards, -und vergleichbaren Dokumenten (nachfolgend "Vorschriften") zu und versehen Sie diese bitte mit -der erlassenden/herrausgebenden Dienststelle, -der Bezeichnung, -dem Titel, -einer Information über das Vorliegen eines Verschlussvermerks, -sowie einer Information über das Auslaufen der Vorschrift und/oder das Datum der Vernichtung (sofern bestimmt). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß §1 (1) VwVfG Bln i.V.m. §28 (1) VwVfG zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299214/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Guten Morgen, Sie liegen mit Ihrer Vermutung richtig. Eine solche Auflistung/Statistik ist in unseren Akten nich…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Auflistung von Vorschriften [#299214]
Datum
5. Februar 2024 05:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, Sie liegen mit Ihrer Vermutung richtig. Eine solche Auflistung/Statistik ist in unseren Akten nicht vorhanden und kann demnach nicht offengelegt werden. Eine entsprechende Statistik wird seitens der Polizei Berlin nicht geführt. Bitte teilen Sie mit, ob Sie einen ablehnenden Bescheid wünschen. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Guten Morgen, Nein, ein Bescheid ist nicht notwendig. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Viele Grüße [ges…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Auflistung von Vorschriften [#299214]
Datum
5. Februar 2024 06:51
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen, Nein, ein Bescheid ist nicht notwendig. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Viele Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 299214 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]