Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen Mietspiegel erstellt haben

1. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen Mietspiegel erstellt haben

2. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die keinen Mietspiegel erstellt haben

3. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen qualifizierten Mietspiegel erstellt haben

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2014
  • Frist
    4. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen Mietspiegel erstellt haben [#5592]
Datum
31. Januar 2014 19:37
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen Mietspiegel erstellt haben 2. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die keinen Mietspiegel erstellt haben 3. Auflistung/Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die einen qualifizierten Mietspiegel erstellt haben
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zum Thema Mietspiegel vom 31.Januar 2014 Sehr ge…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zum Thema Mietspiegel vom 31.Januar 2014
Datum
3. Februar 2014 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bin beauftragt worden, Ihre E-Mail vom 31.01.2014 zu beantworten. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen zu den Mietspiegeln im Land Brandenburg kann ich Ihnen nicht zusenden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft verfügt nicht über diese Daten und ist auch nicht berechtigt, diese von den Ämtern, Städten und Gemeinden für dienstliche Zwecke abzufordern. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, die von Ihnen gefragten Informationen direkt im kommunalen Bereich einzeln anzufordern und daraus selbst eine Übersicht zu erstellen. Trotzdem, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen