Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe
Seit Anfang des Jahres 2023 ist die Knickpflege in Schleswig-Holstein immaterielles Kulturerbe.
Ich möchte Sie bitten, mir alle für den Entscheidungsprozess (von der Antragstellung bis zum positiven Votum) relevanten Unterlagen, Dokumente und Informationen zukommen zu lassen, insbesondere:
- die Protokolle der Kommissionssitzungen im Entscheidungsverfahren zur Erklärung des der Knickpflege in SH zum immateriellen Kulturerbe sowie schriftliche Begründungen oder Stellungnahmen
- alle offizielle Erklärungen, Nachrichten, Briefe, E-Mails, sonstige Mitteilungen etc. sämtlicher beteiligter Landes- und Bundesministerien (Kultusministerien, Umweltministerien, Landwirtschaftsministerien)
- Protokolle der Sitzung der KMK, des Expertengremiums der UNESCO-Kommission oder sonstiger Sitzungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aufnahme
Namen können geschwärzt werden. Anderweitig sehe ich durch die Freigabe dieser Informationen keine behördlichen Interna gefährdet.
Antwort verspätet
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Datum13. September 2023
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17. Oktober 2023
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