Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit heute ist die Knickpflege in Schleswig-Holstein immaterielles Kulturerbe.

Ich möchte Sie bitten, mir alle für den Entscheidungsprozess (von der Antragstellung bis zum positiven Votum) relevanten Unterlagen, Dokumente und Informationen zukommen zu lassen, insbesondere:
- die Protokolle der Kommissionssitzungen im Entscheidungsverfahren zur Erklärung des der Knickpflege in SH zum immateriellen Kulturerbe sowie schriftliche Begründungen oder Stellungnahmen
- alle offizielle Erklärungen, Nachrichten, Briefe, E-Mails, sonstige Mitteilungen etc. sämtlicher beteiligter Landes- und Bundesministerien (Kultusministerien, Umweltministerien, Landwirtschaftsministerien)
- Protokolle der Sitzung der KMK, des Expertengremiums der UNESCO-Kommission oder sonstiger Sitzungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aufnahme

Namen können geschwärzt werden. Anderweitig sehe ich durch die Freigabe dieser Informationen keine behördlichen Interna gefährdet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, seit …
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe [#273168]
Datum
15. März 2023 16:39
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, seit heute ist die Knickpflege in Schleswig-Holstein immaterielles Kulturerbe. Ich möchte Sie bitten, mir alle für den Entscheidungsprozess (von der Antragstellung bis zum positiven Votum) relevanten Unterlagen, Dokumente und Informationen zukommen zu lassen, insbesondere: - die Protokolle der Kommissionssitzungen im Entscheidungsverfahren zur Erklärung des der Knickpflege in SH zum immateriellen Kulturerbe sowie schriftliche Begründungen oder Stellungnahmen - alle offizielle Erklärungen, Nachrichten, Briefe, E-Mails, sonstige Mitteilungen etc. sämtlicher beteiligter Landes- und Bundesministerien (Kultusministerien, Umweltministerien, Landwirtschaftsministerien) - Protokolle der Sitzung der KMK, des Expertengremiums der UNESCO-Kommission oder sonstiger Sitzungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aufnahme Namen können geschwärzt werden. Anderweitig sehe ich durch die Freigabe dieser Informationen keine behördlichen Interna gefährdet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273168/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles K…
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe [#273168]
Datum
18. April 2023 07:55
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ vom 15.03.2023 (#273168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles K…
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe [#273168]
Datum
18. April 2023 07:55
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ vom 15.03.2023 (#273168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles K…
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe [#273168]
Datum
12. Mai 2023 19:56
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ vom 15.03.2023 (#273168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ [#273168]
Datum
25. Mai 2023 15:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273168/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise behandelt, weil schlicht keinerlei Antwort erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273168.pdf Anfragenr: 273168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273168/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles K…
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ [#273168]
Datum
25. Mai 2023 15:33
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ vom 15.03.2023 (#273168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ [#273168]
Datum
18. Juni 2023 17:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273168/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bislang überhaupt keine Antwort erfolgt ist und die Anfrage vollständig ignoriert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273168.pdf Anfragenr: 273168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273168/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles K…
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ [#273168]
Datum
18. Juni 2023 17:58
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahme der Knickpflege in Schleswig-Holstein als Immaterielles Kulturerbe“ vom 15.03.2023 (#273168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich keine Antwort binnen einer Woche erhalten, müssen Sie mit einer Untätigkeitsklage rechnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsgesetz (UIG) # IFG-733/002 II#0144 Der Bundesbeauftragte für d…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsgesetz (UIG) # IFG-733/002 II#0144
Datum
20. Juni 2023 17:08
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-733/002 II#0144 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsgesetz (UIG) # IFG-733/002 II#0144 [#273168]
Sehr <<…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)/Umweltinformationsgesetz (UIG) # IFG-733/002 II#0144 [#273168]
Datum
27. Juli 2023 09:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, deren rechtliche Begründung jedoch nicht zutreffend ist. Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden bzw. gegenüber Bundesorganen und – einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient, § 1 Abs. 1 S. 2 IFG. Ein Grund für die Ausweitung des Informationsanspruchs ist die Nähe der Tätigkeit solcher Privaten zum staatlichen Handeln (Sitsen IFG Bund S. 131). Außerdem soll der (drohende) Informationsverlust des Staates, der durch die Datensammlung bei Privaten entsteht, kompensiert werden (Sitsen IFG Bund S. 131; in diesem Sinne Schoch Rn. 215). Die gesetzlichen Voraussetzungen werden von der Dt. UNESCO-Kommission erfüllt, da diese gemäß § 2 ihrer Satzung Nationalkommission nach Artikel VII der Verfassung der UNESCO und Mittlerorganisation der Bundesrepublik Deutschland für multilaterale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation/Information ist. In Artikel VII heißt es: 1. Jeder Mitgliedstaat trifft unter Berücksichtigung seiner besonderen Verhältnisse geeignete Maßnahmen, um seine mit Fragen der Bildung, Wissenschaft und Kultur befassten maßgeblichen Institutionen mit der Arbeit der UNESCO in Verbindung zu bringen, vorzugsweise durch Bildung einer Nationalkommission, in der die Regierung und die betreffenden Institutionen vertreten sind. 2. Soweit Nationalkommissionen oder andere nationale Kooperationseinrichtungen bestehen, beraten sie die Delegationen ihrer Staaten bei der Generalkonferenz und im Exekutivrat sowie ihre Regierungen in den die UNESCO betreffenden Fragen und sind als Verbindungsstellen in allen Angelegenheiten tätig, die für die UNESCO von Interesse sind. Damit bedient sich die Bundesrepublik der UNESCO-Kommission zur Wahrnehmung ihrer eigenen nach dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, insbesondere der Aufgaben nach Art. 11 bis 14. So lautet Art. 11: Jeder Vertragsstaat hat die Aufgabe, a) die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhaltung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes zu ergreifen; b) als Teil der in Artikel 2 Nummer 3 genannten Erhaltungsmaßnahmen die ver- schiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden, unter Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und einschlägigen nichtstaatlichen Organisationen zu ermitteln und zu beschreiben. Auch aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 wird die Qualifikation als staatliche Aufgabe besonders deutlich. Unzutreffend ist daher Ihre Bewertung, dass der eingetragene Verein Anfragen auf freiwilliger Basis beantwortet. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung auf Informationszugang. Ich darf Sie daher bitten, eine Vermittlung durch den BfDI alsbald einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Juli 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.