Aufrechterhaltung bzw. Verschärfung der Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Bundeskanzlerin und der Bundesgesundheitsminister haben zugesagt, dass mit Ablauf des Sommers (bekanntermaßen am 20.09.) jedem Erwachsenen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann. Womit rechtfertigen sie die Aufrechterhaltung bzw. Verschärfung der Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte nach Ablauf dieser Frist? Sie behaupten, dass Geimpfte geschützt sind und auch nicht mehr zum Infektionsgeschehen beitragen. Angenommen, das stimmt, so stellen also Ungeimpfte keine Gefahr mehr für Geimpfte dar und umgekehrt. D.h., wenn Ungeimpfte sich unters Volk mischen, z.B. in Theatern, Kinos, Restaurants, Kneipen, auf Konzerten usw., dann gehen Sie dieses Risiko wissentlich und aus freien Stücken ein. Das ist deren persönliche Entscheidung. Warum müssen dann aus Ihrer Sicht die freiheitlichen Grundrechte für Ungeimpfte über den 20.09. hinaus weiterhin eingeschränkt werden?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundeskanzlerin und de…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Aufrechterhaltung bzw. Verschärfung der Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte [#225635]
Datum
27. Juli 2021 15:38
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundeskanzlerin und der Bundesgesundheitsminister haben zugesagt, dass mit Ablauf des Sommers (bekanntermaßen am 20.09.) jedem Erwachsenen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann. Womit rechtfertigen sie die Aufrechterhaltung bzw. Verschärfung der Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte nach Ablauf dieser Frist? Sie behaupten, dass Geimpfte geschützt sind und auch nicht mehr zum Infektionsgeschehen beitragen. Angenommen, das stimmt, so stellen also Ungeimpfte keine Gefahr mehr für Geimpfte dar und umgekehrt. D.h., wenn Ungeimpfte sich unters Volk mischen, z.B. in Theatern, Kinos, Restaurants, Kneipen, auf Konzerten usw., dann gehen Sie dieses Risiko wissentlich und aus freien Stücken ein. Das ist deren persönliche Entscheidung. Warum müssen dann aus Ihrer Sicht die freiheitlichen Grundrechte für Ungeimpfte über den 20.09. hinaus weiterhin eingeschränkt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225635/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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