Aufschlüsselung der Höhe von Zahlungen (in Euro) mit Strafcharakter im Rahmen der Panama-Papers

eine Aufschlüsselung der Höhe von Zahlungen (in Euro) mit Strafcharakter, die im Rahmen der Panama-Papers geleistet worden sind

[1] https://www.heise.de/news/Baden-Wuerttemberg-Auswertung-der-Panama-Papers-bringt-Fiskus-Millionen-7526119.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Aufschlüsselung der Höhe von Zahlungen (in Euro) mit Strafcharakter im Rahmen der Panama-Papers [#271965]
Datum
3. März 2023 10:08
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufschlüsselung der Höhe von Zahlungen (in Euro) mit Strafcharakter, die im Rahmen der Panama-Papers geleistet worden sind<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://www.heise.de/news/Baden-Wuerttemberg-Auswertung-der-Panama-Papers-bringt-Fiskus-Millionen-7526119.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271965/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG); …
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG); Antrag vom 3. März 2023
Datum
28. März 2023 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
903,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben wird nur per E-Mail übersandt. Mit freundlichen Grüßen