Aufschlüsselung des EZB-Portfolios aus (Staats-)Anleihen im Rahmen von APP, PEPP, etc.

als steuerpflichtiger Bürger Deutschlands hafte ich über die Bundesbank für Verluste der EZB.
Daher möchte ich gerne wissen, wie sich das Portfolio der EZB hinsichtlich
- Emittenten (Herausgeber der Anleihe),
- Laufzeit bzw. Fälligkeit sowie
- Markt- und Nennwert
zusammensetzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    1. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >> als steuerpflichtiger Bürger Deutschl…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung des EZB-Portfolios aus (Staats-)Anleihen im Rahmen von APP, PEPP, etc. [#271040]
Datum
21. Februar 2023 17:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >>
als steuerpflichtiger Bürger Deutschlands hafte ich über die Bundesbank für Verluste der EZB. Daher möchte ich gerne wissen, wie sich das Portfolio der EZB hinsichtlich - Emittenten (Herausgeber der Anleihe), - Laufzeit bzw. Fälligkeit sowie - Markt- und Nennwert zusammensetzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271040/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023
Datum
13. März 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040] Sehr << Anrede…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040]
Datum
18. April 2023 22:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich freue mich auf Antwort des Referats für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog im BMF. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271040/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040] Sehr geehrte Damen u…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040]
Datum
2. August 2023 21:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde am 13.03.2023 die Beantwortung meiner Frage angekündigt. Leider habe ich bis heute keinerlei Nachricht erhalten. Bitte teilen Sie mir den Grund der Verzögerung mit. Ferner erbitte ich eine Prognose, bis wann ich mit der Beantwortung meiner eingangs gestellten Fragen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271040/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040] Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 21. Februar 2023 [#271040]
Datum
9. August 2023 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,7 KB
image002.png
761 Bytes
image003.png
801 Bytes
image004.png
897 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachfrage. Die späte Beantwortung auf Grund eines Büroversehens bitten wir zu entschuldigen. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage nach Rücksprache mit unseren zuständigen Fachreferaten nunmehr wie folgt: Die EZB veröffentlicht Details zu auf ihrer Bilanz gehaltenen Wertpapieren im Rahmen ihres Jahresabschlusses. Der letzte Jahresabschluss wurde am 23. Februar 2023 veröffentlicht und ist auf der Webseite der EZB abrufbar (https://www.ecb.europa.eu/pub/annual/annual-accounts/html/ecb.annualaccounts2022~ee9329bf6f.de.html). Die EZB weist in ihrer eigenen Bilanz u.a. Wertpapiere für geldpolitische Zwecke, die Währungsreserven der EZB, sowie ihr Eigenmittelportfolio aus. Dabei entfällt der weitaus größte Teil der Bestände auf Wertpapiere, die für geldpolitische Zwecke gehalten werden. Diese setzen sich nahezu ausschließlich aus Wertpapieren zusammen, die im Rahmen der beiden noch aktiven Ankaufprogramme, dem erweiterten Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) und dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) erworben wurden. Die Bestände der für geldpolitische Zwecke angekauften Wertpapiere werden allerdings nicht ausschließlich bei der EZB, sondern überwiegend in den Bilanzen der nationalen Zentralbanken des Eurosystems ausgewiesen. Daten hierzu werden regelmäßig auf der Webseite der EZB veröffentlicht (https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/app/html/index.en.html). Mit Stand von Januar 2023 belief sich der Bestand des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke auf 4.933,3 Mrd. Euro, wovon 1.680,4 Mrd. Euro auf das PEPP und 3.252,9 Mrd. Euro auf das APP entfielen. In den beiden Ankaufprogrammen werden zum größten Teil Wertpapiere des öffentlichen Sektors angekauft (APP: ca. 80 %; PEPP: ca. 97 %). Ankaufbare Wertpapiere des öffentlichen Sektors werden von Zentralstaaten sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften (wie beispielsweise der Länder in Deutschland) und zugelassenen Förderbanken (wie beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Deutschland) und supranationaler Institutionen (wie beispielsweise der Europäischen Union) emittiert. Eine weitere Aufschlüsselung der Bestände von angekauften Wertpapieren anhand einzelner Emittenten wird von der EZB nicht veröffentlicht. Die Verteilung der Wertpapierkäufe des öffentlichen Sektors über die verschiedenen Jurisdiktionen richtet sich jedoch nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (weighted average maturity - WAM) für Anleihen des öffentlichen Sektors im APP und PEPP per März 2023 wird in Tabelle 1 ausgewiesen. Tabelle 1: Gewichtete durchschnittliche Laufzeit für Anleihen des öffentlichen Sektors WAM in Jahren APP 7,18 PEPP 7,54 Zusätzlich zu den Wertpapieren des öffentlichen Sektors hält das Eurosystem zu einem kleineren Teil auch solche des privaten Sektors. Diese werden unter anderem von Unternehmen (Unternehmensanleihen) und Banken (Asset-Backed Securities und gedeckte Schuldverschreibungen) emittiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl im PEPP (seit Ende März 2022) als auch im APP (seit Juli 2022) keine über die Reinvestition hinausgehende Wertpapierkäufe mehr stattfinden. Eine Schätzung der Fälligkeiten im APP über die nächsten 12 Monate ist ebenfalls auf der Website der EZB zu finden. Im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven hält die EZB Wertpapiere in Fremdwährung in Höhe von umgerechnet 37,2 Mrd. Euro; in ihrem Eigenmittelportfolio in Höhe von 21,1 Mrd. Euro. Die Laufzeitstruktur der jeweiligen Wertpapiere ist in Tabelle 2 ausgewiesen. Tabelle 2: Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere und des Eigenmittelportfolios der EZB < 1 Jahr 1-5 Jahre 5-10 Jahre > 10 Jahre Wertpapiere Fremdwährung 67,1 % 23,6 % 8,0 % 1,3 % Wertpapiere Eigenmittelportfolio 51,0 % 34,2 % 10,8 % 4,1 % Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bilanziert. Die im Eigenmittelportfolio und im Rahmen der Währungsreserveverwaltung gehaltenen Wertpapiere werden zu Marktpreisen bilanziert. Mit freundlichen Grüßen