Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um
1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020,

sowie
2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als …
An NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215180]
Datum
15. März 2021 14:16
An
NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um 1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020, sowie 2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215180/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zu Gehältern und geförderten Projekten und beziehen sich dabei auf da…
Von
NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG
Betreff
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215180] - vertraulich -
Datum
16. März 2021 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zu Gehältern und geförderten Projekten und beziehen sich dabei auf das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen in Ihrer Mail aufgeführten Rechtsvorschriften auf unsere Gesellschaft keine Anwendung finden. Gerne möchten wir Sie aber bei der Beantwortung Ihrer Fragen unterstützen: 1. Das Gehalt der Geschäftsführung der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG ist öffentlich zugänglich unter schleswig-holstein.de - Finanzen - Vergütungsoffenlegung (schleswig-holstein.de)<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Finanzen/Verguetungsoffenlegung/verguetungsoffenlegung.html> 2. Die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG fördert keine Projekte mit Lotterieabgaben. Sämtliche Zweckabgaben werden vollumfänglich an das Land Schleswig-Holstein abgeführt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Bitte erfragen Sie dort die weitere Verwendung. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Antworten geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen