Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um
1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020,

sowie
2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir …
An Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
15. März 2021 14:11
An
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um 1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020, sowie 2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215176/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr geehrte/r Spielteilnehmer/in, Ihre Nachricht wurde in unserem System unter der Bearbeitungsnummer 1-10972811…
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
RE: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
15. März 2021 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Spielteilnehmer/in, Ihre Nachricht wurde in unserem System unter der Bearbeitungsnummer 1-1097281147 aufgenommen. Ein Mitarbeiter unseres Kundenservice wird sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie bei weiterem Schriftverkehr immer die Antwortfunktion auf unsere E-Mail. Damit vermeiden Sie eine doppelte Bearbeitung Ihres Anliegens. Geben Sie bitte bei allen Fragen möglichst Ihre Kundennummer mit an, damit wir Ihre Anfragen schneller bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und das entgegengebrachte Interesse. Wir haben Ihre Anfrage…
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
RE: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
16. März 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und das entgegengebrachte Interesse. Wir haben Ihre Anfrage an unsere entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse an der (Kultur)Förderung durch die LOTTO Hessen GmbH im Rahm…
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
RE: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
17. März 2021 15:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,7 KB
image002.png
5,4 KB
image003.png
5,0 KB
image004.png
5,4 KB
image005.png
6,1 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse an der (Kultur)Förderung durch die LOTTO Hessen GmbH im Rahmen Ihrer künstlerischen Forschungsarbeit an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg zur Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. In diesem Zusammenhang können wir die Verbindung zwischen Ihrem Interesse an unserem kulturellen Engagement und Ihrer zweiten Frage nach dem Gehalt unseres Vorstandsvorsitzenden nicht wirklich nachvollziehen. Im Übrigen hat die LOTTO Hessen GmbH gar keinen Vorstandsvorsitzenden. Wir möchten uns also darauf konzentrieren, Ihnen Auskunft auf Ihre Frage nach der Förderung aus unseren LOTTO-Mitteln zu geben. Dazu lassen Sie mich bitte zunächst ausführen, dass LOTTO Hessen keine Projektmittel o.ä. aus LOTTO-Erträgen in Eigenregie vergibt; in anderen Bundesländern ist dies zum Teil anders, hier hält die jeweilige Lotteriegesellschaft einen Fond vor, Mittel daraus können direkt bei der Lotteriegesellschaft beantragt werden - das entsprechende Beispiel LOTTO Sachsen-Anhalt hatten Sie genannt. In Hessen hingegen konzentriert sich die Lotteriegesellschaft auf ihr Kerngeschäft, nämlich das Vermitteln von Lotterien und Sportwetten und die Veranstaltung von Lotterien wie der GlücksSpirale. Die hierbei erwirtschafteten Erträge werden den gesetzlich festgelegten Destinatären sowie dem Land Hessen zweckgebunden für die Bereiche Sport, Kultur, Denkmalpflege, Natur/Umwelt und Soziales zur Verfügung gestellt. Grundlage hierfür ist das Hessische Glücksspielgesetz, hier sei auf §8, 1 verwiesen: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/... (Seite 6). Hier heißt es wörtlich: "Von den Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalteten Zahlenlotterien, ausgenommen solche, deren Überschüsse ausschließlich zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes verwendet werden sollen, Zusatzlotterien und Sportwetten erhalten 1. der Landessportbund Hessen e. V. 22 128 700 Euro, 2. die Liga der freien Wohlfahrtspflege 5 828 900 Euro, 3. der Hessische Jugendring 2 376 000 Euro, 4. die Träger der außerschulischen Jugendbildung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Dezember 2006 (GVBI. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. September 2018 (GVBI. S. 590), 7 228 100 Euro, 5. der Ring politischer Jugend 680 900 Euro. ... Die Überschüsse aus den vom Land Hessen veranstalteten Sportwetten und Lotterien sind an das Land Hessen abzuführen, das sie zur Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke sowie zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes verwenden soll." Im Jahr 2018 summierte sich der von LOTTO Hessen gemäß dieser gesetzlichen Regelung den oben genannten Empfängern (Destinatäre und Land Hessen) zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag auf 134,9 Millionen Euro, im Jahr 2019 auf 129,4 Millionen Euro und im Jahr 2020 auf 151,4 Millionen Euro. Im Jahr 2020 erzielte LOTTO Hessen ein Rekordergebnis, der Umsatz stieg auf den höchsten Wert seit der Gründung im Jahr 1949 - dementsprechend hoch fielen auch die Erträge und damit die LOTTO-Mittel aus, die zur Verfügung gestellt werden konnten. Über diese auf gesetzlicher Grundlage zur Verfügung gestellten Mittel hinaus fördert LOTTO Hessen aus dem PR-Etat eine Reihe von hessischen Kulturveranstaltungen im Rahmen eigener Sponsoringengagements, die dementsprechend von einer Gegenleistung der Partner begleitet sind. Solche Sponsoringvereinbarungen bestehen beispielsweise im Kulturbereich mit dem Rheingau Musik Festival, dem Kultursommer Nordhessen, dem Kultursommer Mittelhessen, dem Kultursommer Südhessen, den Weilburger Schlosskonzerten, ProArte, Wiesbaden Musik, dem Wiesbadener Staatstheater oder dem Landesjugendsinfonieorchester. Wir hoffen, Ihnen damit einen Überblick über das vielfältige und umfangreiche kulturelle Engagement der LOTTO Hessen GmbH gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Was Ihr erstes Anliegen anbela…
An Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
27. März 2021 10:09
An
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Was Ihr erstes Anliegen anbelangt, sehe ich selbstverständlich eine sehr enge Verknüpfung. Ich prüfe, ob die Narrativ von Wohltat, gemeinnütziger Sportförderung und Kulturförderung – mit denen sich die Lottogesellschaften oftmals in ihrem Marketing schmücken – in den eigenen Reihen ›aufgehen‹. Meines Wissens nach, benötigt eine GmbH eine Geschäftsführung mit Vorsitz. Bitte erläutern Sie mir, inwiefern Sie keinen Vorstand haben. Alternativ würden mich die Gehälter der Geschäftsführenden interessieren, in den wie unten angegebenen Jahren. Haben Sie ebenfalls vielen Dank für die Aufschlüsse Ihrer gesponserten Projekte. Wir hier eine Auswahl getroffen oder wie kommt es zustande, dass es sich dabei im Gros um musikalische Veranstaltungen handelt, die sich tendenziell an ein bürgerliches Publikum richten? Von wem wurden diese Entscheidungen getroffen und auf grund welcher Prämissen wurde sich für die von Ihnen aufgelisteten Förderempfänger entschieden? Wie hoch waren die jeweiligen Förderungen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215176/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr Antragsteller/in Im Rahmen Ihrer künstlerischen Forschungsarbeit als Master-Studierende der Hochschule für …
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
RE: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215176]
Datum
8. April 2021 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,7 KB
image002.png
5,4 KB
image003.png
5,0 KB
image004.png
5,4 KB
image005.png
6,1 KB


Sehr Antragsteller/in Im Rahmen Ihrer künstlerischen Forschungsarbeit als Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg baten Sie um freundliche Unterstützung; Ihre Recherche befasst sich, so schreiben Sie, "mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften", mehr wissen wir leider nicht. Schön wäre, wenn Sie uns vielleicht Ihren genauen Auftrag bzw. den kompletten Titel Ihrer Arbeit nennen und näher erläutern könnten, damit wir Ihnen zielgerichteter helfen können. Könnten Sie uns bitte auch eine Kopie Ihrer aktuellen Studienbescheinigung zusenden und den betreuenden Lehrstuhlinhaber nennen, das ist eigentlich üblich bei Anfragen von Studierenden, vielen Dank. Gerne haben wir Ihnen in unserer ersten Antwort unten schon einige Sponsoringbeispiele unserer LOTTO Hessen GmbH gegeben. Aufgrund Ihres geschilderten Anliegens der Recherche in der Kulturförderung hatten wir Ihnen dabei bewusst kulturelle, hier musikalische Beispiele aus unserem Sponsoringportfolio genannt. Sie scheinen aber darüber nun verwundert zu sein, wenn ich Ihre untenstehenden Antwort richtig deute, und fragten, warum wir nur aus dem musikalischen Kulturbereich Beispiele genannt hatten und schrieben, dass sich diese "tendenziell an ein bürgerliches Publikum richten". Festivals wie das Rheingau Musik Festival oder die verschiedenen Kultursommer in Hessen haben jedoch ein sehr breites Publikum und strahlen regional bis in entlegenere Winkel und Spielstätten aus und bieten eben nicht nur ein klassisches Programm, sondern bedienen ganz verschiedene Genres, so dass sich kein klassisches Publikum ausmachen lässt. Vielleicht sehen Sie sich einmal die vielfältigen Kulturprogramme an, das lohnt sich wirklich. Sie können die Unterscheidungen natürlich nicht so genau kennen, aber Sponsoringpartner sind eben keine klassischen "Förderempfänger", wie Sie sie bezeichnet haben. Bei Sponsoringvereinbarungen werden ganz klar Leistung und Gegenleistung vertraglich definiert. Spendenempfänger beispielsweise sind hingegen in der Tat reine Förderempfänger und müssen daher auch keine Gegenleistung erbringen. Sie fragten auch nach der Auswahl der Sponsoringpartner. Dabei sind wir unserem Credo "LOTTO hilft Hessen" treu und zeigen dies natürlich auch gerne - warum sollten wir uns dabei auch verstecken. Man sieht es gerade in Corona-Zeiten, dass viele Unternehmen eben leider nicht mehr in der Lage sind, ihre Sponsorings aufrechtzuerhalten, was den Vereinen, Festivals und Veranstaltungen sehr zusetzt. Doch keiner von uns möchte nach der Pandemie feststellen müssen, dass die kulturelle und sportliche Landschaft um Einiges ausgedünnter ist. Deshalb bleiben wir dabei: Wir helfen - nach wie vor und weiterhin - und beziehen dabei Veranstaltungen und Sportvereine ein, die eine regionale Ausstrahlung in Hessen haben und die vielen Menschen in Hessen wichtiger Ort für ihre Lebensgestaltung in der Freizeit sind. Dabei sorgen wir zum Beispiel dafür, dass Eintrittspreise auf einem bezahlbaren Niveau gehalten werden können und bestimmte Gruppen verbilligte Eintrittskarten beziehen können. Da Sie wie schon angesprochen nach der Bandbreite der Engagements außerhalb der Kultur fragten, so sind wie schon erwähnt auch sehr viele Sportvereine zu nennen, die Liste ist lang: HSG Wetzlar, RSV Lahn Dill, Gießen 46ers, Fraport Skyliners, Rhein-Main Baskets, Rhein River Rhinos - das sind nur einige der hessischen Top-Mannschaften, die LOTTO Hessen als Partner begleitet. Rund 40 Sportvereine und -veranstaltungen kommen so zusammen. Dazu gehören nicht nur hessische Top-Vereine im Fußball, Basketball, Handball und Volleyball, sondern auch im Kunstturnen, Judo oder Tischtennis. Jeder Verein kann mit uns in Kontakt treten, in der Regel sollte eine Erstligazugehörigkeit vorhanden sein. Da wir üblicherweise auch ein Sozialkonzept zur Aufgabe machen, ist uns der Bereich CSR im Verein wichtig, schließlich wird dieses Sozialkonzept Teil der Vereinbarung. Klassische Bandenwerbung wie Sie viele Sportwettanbieter zum Beispiel in erster Linie vereinbaren, ist gar nicht in unserem Fokus. Natürlich gehört auch das zur Vereinbarung und der Sichtbarkeit, aber wir stellen ein jeweils ausgewogenes Paket zusammen, das eben auch Sozialkonzepte oder Kartenkontingente für sozial benachteiligte Gruppen beinhaltet. Darüber hinaus führen wir mit fachkundigen Partnern auch den Hessischen Denkmalschutzpreis, den Hessischen Elisabeth Preis für Soziales und den ODDSET Zukunftspreis des hessischen Sports durch (letzterer wurde 2020 aufgrund der Pandemie leider verschoben). Sie sehen also, wir helfen weit über die Musik hinaus. So sehr wir auch Ihren Einsatz und Enthusiasmus für Ihre studentische Arbeit schätzen und deshalb Ihnen so viele Informationen wie möglich geben möchten, so darf dabei natürlich das geltende Recht nicht verletzt werden, weshalb Einblicke in einzelne Details wie Summen oder gar ganze Verträge mit Dritten, auch mit unseren genannten Sponsoringpartnern, leider nicht möglich sind. Selbst wenn Sie diese Anfrage zu Ihrer wissenschaftlichen Forschungsarbeit nicht öffentlich über ein Portal, sondern telefonisch oder auch nur per E-Mail stellen würden, dürfte und könnte diese Antwort leider nicht anders ausfallen, da sonst privatrechtliche Vereinbarungen verletzt würden. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Arbeit und Ihrem Studium, viele Grüße