Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um
1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020,

sowie
2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir al…
An Sächsische LOTTO-GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter [#215167]
Datum
15. März 2021 13:55
An
Sächsische LOTTO-GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um 1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020, sowie 2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsische LOTTO-GmbH
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167] Vielen Dank für Ihre Anfrage an …
Von
Sächsische LOTTO-GmbH
Betreff
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167]
Datum
15. März 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>>. Wir werden diese prüfen und uns dazu schnellstmöglich bei Ihnen melden. Sollten Sie weitere Anliegen zu diesem Thema haben, so antworten Sie bitte auf diese Nachricht bzw. nutzen Sie den gleichen Betreff. Vielen DankIhr Service-Team von Sachsenlotto
Sächsische LOTTO-GmbH
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167] Sehr Antragsteller/in vielen D…
Von
Sächsische LOTTO-GmbH
Betreff
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167]
Datum
26. März 2021 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an Sachsenlotto. Zu Ihrer Mail vom 15.03.2021 möchten wir Ihnen gerne folgendes mitteilen. Frage 1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020, Antwort: Von der Schutzklausel des §286 Absatz 4 HGB hinsichtlich der Angaben gemäß §285 Nr. 9a HGB wird Gebrauch gemacht. Frage 2) eine Aufschlüsselung über die von Ihnen destinatär geförderten Projekte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – vergleichbar mit der detaillierten Übersicht der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Sie unter diesem Link finden: https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf ( https://www.lottosachsenanhalt.de/imperia/md/images/pfe-ltsa/projektforderungen_2020_stand-15-12-2020.pdf ) Antwort: Im Unterschied zu Lotto Sachsen-Anhalt werden von der Sächsischen Lotto-GmbH selbst derzeit keine Projekte gefördert oder ausgewählt, es wird der Reinertrag an den Freistaat abgeführt, der diesen entsprechend den nachfolgend genannten Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Sächsischen Glücksspielstaatsvertrag verwendet. § 10: (1) Aus dem Reinertrag der vom Freistaat Sachsen veranstalteten Sportwetten, Lotterien und Ausspielungen werden die Bereiche Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des Haushaltsplans des Freistaates Sachsen gefördert. (2) Im Falle der Erlaubnisübertragung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 setzt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen in der Erlaubnis nach § 3 Abs. 3 Satz 1 den an den Freistaat Sachsen abzuführenden Anteil des Reinertrages fest. Für seine Verwendung gilt Absatz 1 entsprechend. Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Gelingen für Ihre Forschungsarbeit und alles Gute. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Bitte senden Sie Ihre Fragen per Mail an <<E-Mail-Adresse>> oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter Tel. 0800 7546496 (kostenlos aus allen Netzen). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167] Sehr << Anrede >> h…
An Sächsische LOTTO-GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgeh? ?utf-8?q?älter [#215167]
Datum
3. April 2021 10:17
An
Sächsische LOTTO-GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank. Ich sehe keinen Grund von der Schutzklausel des §286 Absatz 4 HGB hinsichtlich der Angaben gemäß §285 Nr. 9a HGB Gebrauch zu machen, da es sich bei der Herausgabe der Information 1) weder um eine Darstellung untergeordneter Bedeutung handelt, noch 2) dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen könnte. Lassen Sie mir also bitte die Information über die Vorstands, bzw. Vorsitzendengehälter zukommen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsische LOTTO-GmbH
AW: AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsge? ?utf-8?q?h? ?utf-8?q?älter [#215167] Vielen Dank für I…
Von
Sächsische LOTTO-GmbH
Betreff
AW: AW: Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsge? ?utf-8?q?h? ?utf-8?q?älter [#215167]
Datum
3. April 2021 10:18
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>>. Wir werden diese prüfen und uns dazu schnellstmöglich bei Ihnen melden. Sollten Sie weitere Anliegen zu diesem Thema haben, so antworten Sie bitte auf diese Nachricht bzw. nutzen Sie den gleichen Betreff. Vielen DankIhr Service-Team von Sachsenlotto

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Sächsische LOTTO-GmbH
Sehr Antragsteller/in für die Anwendung der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB kommt es weder darauf an, ob es sich um …
Von
Sächsische LOTTO-GmbH
Betreff
Aufschlüsselung der Förderprojekte und Vorstandsgehälter
Datum
15. April 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für die Anwendung der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB kommt es weder darauf an, ob es sich um eine Darstellung von untergeordneter Bedeutung handelt oder dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zugefügt wird. § 286 Abs. 4 HGB dient als Ausnahmeregelung dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Organmitglieder, also Geschäftsführungsmitglieder, denen insoweit sogar ein Anspruch gegen das Unternehmen auf Unterlassung der Angaben in dem Anhang zusteht. Die von Ihnen genannten Voraussetzungen betreffen die Angaben nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB und haben mit den Angaben über die Gesamtbezüge nichts zu tun. Ihrer Bitte, Information über die Vorstands- bzw. Vorsitzendengehälter zukommen zu lassen, können und werden wir daher nicht entsprechen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Bitte senden Sie Ihre Fragen per Mail an <<E-Mail-Adresse>> oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter Tel. 0800 7546496 (kostenlos aus allen Netzen). Freundliche Grüße