Aufschlüsselung der im Kreis Heinsberg POC positiv / PCR positiv identifizierten Schüler*innen

1. Aufschlüsselung der im Kreis Heinsberg POC positiv / PCR positiv identifizierten Schüler*innen, unterteilt nach Schulen, Alter (Jahre) Der Schüler*innen, Klassenjahrgang sowie die vorsorglich in Quarantäne beorderten Klassenkameraden der betroffenen Schüler*innen pro Tag der letzten 3 Monate sowie die absolute Zahl der Infizierten und die lfd. 7-Tages-Inzidenz in der jeweiligen Altersgruppe nach ABWEICHENDEM RKI Schema: 0-4 Jahre, 5-9 Jahre, 10-14 Jahre, 15-19 Jahre.

2. Aufstellung der POC positiv / PCR positiv identifizierten Lehrer*innen unterteilt nach Schulen, Gesamtzahl der Lehrer an der Schule, Anzahl der sich in Quarantäne befindlichen Lehrer der Schule und Anzahl der vorsorglich (z.B. aus gesundheitlichen, altersgründen...) aktuell nicht unterrichtenden Lehrer mit Anzahl pro Tag der letzten 3 Monate.

3. Aufstellung der w/ Lehrermangels, Klassenquarantäne, Kohortenquarantäne ausgefallenen Unterrichtsstunden der letzten 3 Monate separat nach Schule und Jahrgangsstufe, separat dazu die Stunden, die zusätzlich durch klassenfremde aber Fachzugehörige Vertretungslehrer geleistet wurden und somit als nicht ausgefallen gelten.

Es wäre hilfreich, wenn sie die Zahlen zukünftig regelmäßig und tagesaktuell auf ihrer Homepage, der Homepage des Kreises Heinsberg bzw. auf der Homepage der betreffenden Schulen veröffentlichen würde, damit wir Eltern unsere elterliche Sorge aufgrund Artikel 2 Satz 2 Grundgesetz gemäß Artikel 1626f BGB und insbesondere Artikel 1627 BGB wahrnehmen können und tägliche Anfragen unnötig werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Jürgen Beust
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Kreis Heinsberg Details
Von
Jürgen Beust
Betreff
Aufschlüsselung der im Kreis Heinsberg POC positiv / PCR positiv identifizierten Schüler*innen [#218835]
Datum
20. April 2021 14:40
An
Schulamt für den Kreis Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aufschlüsselung der im Kreis Heinsberg POC positiv / PCR positiv identifizierten Schüler*innen, unterteilt nach Schulen, Alter (Jahre) Der Schüler*innen, Klassenjahrgang sowie die vorsorglich in Quarantäne beorderten Klassenkameraden der betroffenen Schüler*innen pro Tag der letzten 3 Monate sowie die absolute Zahl der Infizierten und die lfd. 7-Tages-Inzidenz in der jeweiligen Altersgruppe nach ABWEICHENDEM RKI Schema: 0-4 Jahre, 5-9 Jahre, 10-14 Jahre, 15-19 Jahre. 2. Aufstellung der POC positiv / PCR positiv identifizierten Lehrer*innen unterteilt nach Schulen, Gesamtzahl der Lehrer an der Schule, Anzahl der sich in Quarantäne befindlichen Lehrer der Schule und Anzahl der vorsorglich (z.B. aus gesundheitlichen, altersgründen...) aktuell nicht unterrichtenden Lehrer mit Anzahl pro Tag der letzten 3 Monate. 3. Aufstellung der w/ Lehrermangels, Klassenquarantäne, Kohortenquarantäne ausgefallenen Unterrichtsstunden der letzten 3 Monate separat nach Schule und Jahrgangsstufe, separat dazu die Stunden, die zusätzlich durch klassenfremde aber Fachzugehörige Vertretungslehrer geleistet wurden und somit als nicht ausgefallen gelten. Es wäre hilfreich, wenn sie die Zahlen zukünftig regelmäßig und tagesaktuell auf ihrer Homepage, der Homepage des Kreises Heinsberg bzw. auf der Homepage der betreffenden Schulen veröffentlichen würde, damit wir Eltern unsere elterliche Sorge aufgrund Artikel 2 Satz 2 Grundgesetz gemäß Artikel 1626f BGB und insbesondere Artikel 1627 BGB wahrnehmen können und tägliche Anfragen unnötig werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Beust Anfragenr: 218835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218835/ Postanschrift Jürgen Beust << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Beust

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt für den Kreis Heinsberg
Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Beust, zu Ihrem unten aufgeführten Antrag auf Informatio…
Von
Schulamt für den Kreis Heinsberg
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG
Datum
10. Mai 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beust, zu Ihrem unten aufgeführten Antrag auf Informationen nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angefragten Informationen nicht vorhanden sind. Das Schulamt für den Kreis Heinsberg erhebt diese Informationen nicht. Mir ist keine öffentliche Stelle bekannt, die diese Informationen erhebt, so dass ich Ihnen keine Ansprechpartner benennen kann. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen