Aufschlüsselung der Mortalität in den Jahren 2010 -2020

Ich benötige Statistiken zur Mortalität der Jahre 2010 - 2020, aufgeschlüsselt in die jeweiligen Todesursachen.

z.B............ X Tote durch Herzkreislauferkrankungen, X Tote durch Unfälle, X Tote durch Suicide usw.

Bei der Auswertung für das Jahr 2020 sollte bei der Erfassung der Daten darauf geachtet worden sein, das Personen welche unter Covid-19 erkrankt sind aber nicht daran gestorben sind auch nicht als Covid-Tote gewertet werden, da dies ansonsten für eine starke Verfälschung der reellen Werte führen würde.

Ich bedanke mich im Voraus und freue mich schon auf Ihre Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige Statis…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Mortalität in den Jahren 2010 -2020 [#209845]
Datum
27. Januar 2021 10:04
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige Statistiken zur Mortalität der Jahre 2010 - 2020, aufgeschlüsselt in die jeweiligen Todesursachen. z.B............ X Tote durch Herzkreislauferkrankungen, X Tote durch Unfälle, X Tote durch Suicide usw. Bei der Auswertung für das Jahr 2020 sollte bei der Erfassung der Daten darauf geachtet worden sein, das Personen welche unter Covid-19 erkrankt sind aber nicht daran gestorben sind auch nicht als Covid-Tote gewertet werden, da dies ansonsten für eine starke Verfälschung der reellen Werte führen würde. Ich bedanke mich im Voraus und freue mich schon auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209845/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/UIG/VI…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung 442: Aufschlüsselung der Mortalität in den Jahren 2010 -2020 (Az.: A34/1010001001-IF30442)
Datum
28. Januar 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/UIG/VIG vom 27. Januar 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30442 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 27. Januar 2020 (unser Az.: A34/1010001001-IF30442) ei…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid 442: Aufschlüsselung der Mortalität in den Jahren 2010 -2020 (Az.: A34/1010001001-IF30442)
Datum
1. Februar 2021 13:11
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 27. Januar 2020 (unser Az.: A34/1010001001-IF30442) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Statistiken zur Mortalität der Jahre 2010 - 2020, aufgeschlüsselt in die jeweiligen Todesursachen. z.B............ X Tote durch Herzkreislauferkrankungen, X Tote durch Unfälle, X Tote durch Suizide usw. Bei der Auswertung für das Jahr 2020 sollte bei der Erfassung der Daten darauf geachtet worden sein, das Personen, welche unter Covid-19 erkrankt sind aber nicht daran gestorben sind, auch nicht als Covid-Tote gewertet werden, da dies ansonsten zu einer starken Verfälschung der reellen Werte führen würde. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Wir haben Ihnen für die Jahre 2010-2019 zwei Tabellen mit den gewünschten Daten beigefügt. Die Daten der Todesursachenstatistik für 2020 liegen leider derzeit im Statistischen Bundesamt noch nicht vor. Die Ergebnisse zum Berichtsjahr 2020 der Todesursachenstatistik und damit auch die Anzahl der an COVID19 verstorbenen Personen werden voraussichtlich frühestens im August 2021 vorliegen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden, da die Todesursachenstatistik eine jährliche Vollerhebung bezogen auf ein Kalenderjahr ist. Die Aufbereitung der Daten geschieht zunächst in den Statistischen Landesämtern nach Vorliegen aller Fälle, eine Aufbereitung der Bundesergebnisse wird im Statistischen Bundesamt nach Vorliegen aller Landesergebnisse durchgeführt. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit nur teilweise mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen