Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Auf einer Konferenz im Jahr 2019 wurden von Mitarbeitern des BSI entsprechende Kennzahlen zu kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme offengelegt.
(vgl. https://twitter.com/jantdm/status/1359084743514611713)

Bitte stellen Sie die entsprechenden Kennzahlen (reg. Betreiber, registrierte Anlagen, registrierte Anlagekategorien, Meldungen nach Gesetz, freiwillige Meldungen und vollständig eingereichte Nachweise) von den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 aufgeschlüsselt nach Branche / KRITIS Sektor zur Verfügung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf einer Konferenz im Jahr …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [#214108]
Datum
2. März 2021 19:07
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf einer Konferenz im Jahr 2019 wurden von Mitarbeitern des BSI entsprechende Kennzahlen zu kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme offengelegt. (vgl. https://twitter.com/jantdm/status/1359084743514611713) Bitte stellen Sie die entsprechenden Kennzahlen (reg. Betreiber, registrierte Anlagen, registrierte Anlagekategorien, Meldungen nach Gesetz, freiwillige Meldungen und vollständig eingereichte Nachweise) von den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 aufgeschlüsselt nach Branche / KRITIS Sektor zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Philipp Schäfers Anfragenr: 214108 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in nicht alle von Ihnen gewünschten Informationen der untenstehenden IFG-Anfrage liegen aufber…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [#214108]
Datum
25. März 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nicht alle von Ihnen gewünschten Informationen der untenstehenden IFG-Anfrage liegen aufbereitet im BSI vor, sondern müssten erst im Rahmen Ihrer Anfrage zusammengestellt werden. Das bedeutet für diese Informationen, dass wir diese nicht mehr als einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG - also gebührenfrei - bearbeiten können. Gerne kann ich in einem ersten Schritt Ihnen die Informationen, welche als einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG herausgegeben werden können, übersenden. Sollten Sie dann die weiteren Informationen benötigen, bitte ich Sie eine erneute IFG-Anfrage zu stellen. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung, wie ich in dieser Sache verfahren soll. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG Anfrage. Bitte stellen Sie mir zunächst …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [#214108]
Datum
25. März 2021 12:38
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG Anfrage. Bitte stellen Sie mir zunächst die Informationen welche im Rahmen einer einfachen Anfrage (im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG) zugänglich sind zur Verfügung. Dabei bitte ich u.a. um Verfügungstellung des im Tweet angeführten Dokuments (https://twitter.com/jantdm/status/1359084743514611713) und weiteren Übersichten dieser Art. Ich werde die vorliegenden Informationen dann prüfen und bei Bedarf weitere, möglicherweise auch kostenpflichtigen, Anfragen stellen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214108/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dann werde ich so verfahren. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [#214108]
Datum
25. März 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dann werde ich so verfahren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Aufschlüsselung von kritischen Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [#214108]
Datum
29. März 2021 14:05
Status
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen