Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "gematik" GmbH ist zu 51% Bundeseigentum. Daher muss jemand im BMG für Beschwerden über die Geschäftsführung das Geschäftsgebahren und den Kundenumgang mitverantwortlich sein. Leider ist die "Gematik" weder per Email (Autoresponder) noch telefonisch, oder irgendwie anders zu erreichen. Im BMG lehnen die Referate 522 523 521 eine Beantwortung per Email ab oder weichen den Fragen aus.
Wer ist zuständig? Wer verantwortlich (Leitung, technische Entscheidungen, Strukturelle Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur)? Wie kann der Bürger diese zuständigen Stellen zur Klärung wichtiger Sachverhalte erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Tilo Fischbach
Anfragenr: 288871
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Dr. med. Tilo Fischbach
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