Aufsicht gematik

Die "gematik" GmbH ist zu 51% Bundeseigentum. Daher muss jemand im BMG für Beschwerden über die Geschäftsführung das Geschäftsgebahren und den Kundenumgang mitverantwortlich sein. Leider ist die "Gematik" weder per Email (Autoresponder) noch telefonisch, oder irgendwie anders zu erreichen. Im BMG lehnen die Referate 522 523 521 eine Beantwortung per Email ab oder weichen den Fragen aus.
Wer ist zuständig? Wer verantwortlich (Leitung, technische Entscheidungen, Strukturelle Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur)? Wie kann der Bürger diese zuständigen Stellen zur Klärung wichtiger Sachverhalte erreichen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Dr. med. Tilo Fischbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "gematik" GmbH ist zu 5…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dr. med. Tilo Fischbach
Betreff
Aufsicht gematik [#288871]
Datum
22. September 2023 10:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "gematik" GmbH ist zu 51% Bundeseigentum. Daher muss jemand im BMG für Beschwerden über die Geschäftsführung das Geschäftsgebahren und den Kundenumgang mitverantwortlich sein. Leider ist die "Gematik" weder per Email (Autoresponder) noch telefonisch, oder irgendwie anders zu erreichen. Im BMG lehnen die Referate 522 523 521 eine Beantwortung per Email ab oder weichen den Fragen aus. Wer ist zuständig? Wer verantwortlich (Leitung, technische Entscheidungen, Strukturelle Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur)? Wie kann der Bürger diese zuständigen Stellen zur Klärung wichtiger Sachverhalte erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Tilo Fischbach Anfragenr: 288871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288871/ Postanschrift Dr. med. Tilo Fischbach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Tilo Fischbach

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. med. Fischbach, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Aufsicht gematik _ [#288871]
Datum
25. September 2023 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. med. Fischbach, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen