Aufsicht über die Technische Prüfstelle TÜV SÜD: Frage zur Form der Krankmeldung bei Absage von Führerscheinprüfungen
gemäß KfSachvG hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Aufsicht über die Technische Prüfstelle für die praktische Führerscheinprüfung in Baden-Württemberg und somit über den TÜV SÜD.
Bei Führerscheinprüfungen fallen amtliche Prüfungsgebühren an, die bei einer Erkrankung und einer damit verbundenen Terminabsage bzw. -verschiebung erlassen werden.
Meine konkrete Fragen hierzu:
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Krankmeldung bei einer geplanten Führerscheinprüfung in Baden-Württemberg im Allgemeinen und im Speziellen: Erfüllt eine, vor angesetztem Prüftermin als PDF via E-Mail an den TÜV SÜD übermittelte und mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehene eAU die rechtlichen Anforderungen für eine Erstattung der Prüfgebühren?
Antwort verspätet
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Datum23. November 2023
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28. Dezember 2023
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