Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)

Wer ist in diesem Land und im Falle der genannten Strafverfolgungsbehörden die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates?

Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030), einschl. Beschwerden

Übersicht über Ihrerseits getroffene Maßnahmen (z. B. ausgesprochene Warnungen an Betroffene der EU-Richtlinie 2016/680, bspw. bis zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Möglichkeit Strafanträge nicht in diesem Land zu stellen, Kontakt zu den 2022 beschlossenen Stellen von Antisemitismusbeauftragten an Staatsanwaltschaften als Opfer angesichts der Umstände zu vermeiden, sich an EU-Institutionen zu wenden und die dortige Auswertung von Vertragsverletzungen durch Erfahrungen von Betroffenen aus der Praxis zu verdichten o. Ä.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264765]
Datum
5. Dezember 2022 18:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist in diesem Land und im Falle der genannten Strafverfolgungsbehörden die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030), einschl. Beschwerden Übersicht über Ihrerseits getroffene Maßnahmen (z. B. ausgesprochene Warnungen an Betroffene der EU-Richtlinie 2016/680, bspw. bis zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Möglichkeit Strafanträge nicht in diesem Land zu stellen, Kontakt zu den 2022 beschlossenen Stellen von Antisemitismusbeauftragten an Staatsanwaltschaften als Opfer angesichts der Umstände zu vermeiden, sich an EU-Institutionen zu wenden und die dortige Auswertung von Vertragsverletzungen durch Erfahrungen von Betroffenen aus der Praxis zu verdichten o. Ä.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264765/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264765]
Datum
6. Dezember 2022 07:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 18:06 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264765] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist in diesem Land und im Falle der genannten Strafverfolgungsbehörden die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030), einschl. Beschwerden Übersicht über Ihrerseits getroffene Maßnahmen (z. B. ausgesprochene Warnungen an Betroffene der EU-Richtlinie 2016/680, bspw. bis zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Möglichkeit Strafanträge nicht in diesem Land zu stellen, Kontakt zu den 2022 beschlossenen Stellen von Antisemitismusbeauftragten an Staatsanwaltschaften als Opfer angesichts der Umstände zu vermeiden, sich an EU-Institutionen zu wenden und die dortige Auswertung von Vertragsverletzungen durch Erfahrungen von Betroffenen aus der Praxis zu verdichten o. Ä.) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Ihre E-Mail vom 05.12.2022 Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbe…
Von
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Betreff
Ihre E-Mail vom 05.12.2022
Datum
7. Dezember 2022 08:48
Status
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Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Herr Lottkus, Tel. 0211/38424-204 Aktenzeichen: 202.7.0-8568/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 05.12.2022 1. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 << Adresse entfernt >> 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
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Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22 Von: << Antragstell…
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Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22
Datum
28. Dezember 2022 11:06
Status
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Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Herr Lottkus Durchwahl: 0211/38424-204 Aktenzeichen: 202.7.0-8568/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 Sehr geehrte/r Frau oder Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre o. g. Anfrage. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist die zuständige Stelle für die Datenschutzaufsicht über nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaften. Dies ergibt sich aus § 60 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. In Beantwortung Ihres Informationsbegehrens hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens INFR(2022/2030) teile ich Ihnen mit, dass hier lediglich das Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland vom 19. Mai 2022 vorliegt. Hierbei handelt es sich um ein Dokument eines Organs der Europäischen Union. Das Dokument ist nicht öffentlich. Nach Art. 5 der VO (EU) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bin ich gehalten, die Europäische Kommission vor einer Herausgabe des Dokumentes zu konsultieren. Alternativ kann der Antrag an das Organ weitergeleitet werden. Bevor ich von Amts wegen darüber entscheide, welche der beiden Alternativen (Konsultation oder Weiterleitung) ich wähle, gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern, was Ihnen lieber ist, bzw. ob Sie sich stattdessen selbst mit einem Auskunftsantrag an die Europäische Kommission wenden möchten. Ihre Rückmeldung erbitte ich bis zum 6. Januar 2023. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich von Amts wegen entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765] Guten Tag, …
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Datum
28. Dezember 2022 11:30
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können gerne die Europäische Kommission konsultieren. Dorthin wollen sich ohnehin Betroffene wenden, da von Betroffenen schriftliche Mitteilungen aus Ihrer und weiteren Aufsichtsbehörden bekannt sind, z. B. dahingehend, dass es nach Darstellung aus Ihrer Behörde gegenüber einigen Betroffenen "missbräuchlich" sei, sich an Ihre Aufsicht zu wenden und sich dabei u. a. über exzessiven Vertragsverletzungen und Verstöße gegen die Richtlinie durch Organe in NRW zu beschweren. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schreibt auch schon, er sei hinsichtlich der Ansprüche auf einen "wirksamen Rechtsbehelf" nach DSGVO-EU generell eine rein petitionsähnliche Behörde, und selbst wenn er eine Beschwerde, die unkontrollierte Datenübermittlungen von Strafverfolgungsbehörden aus NRW an Bundesämter an Ihre Behörde weiterleiten würde, würde nichts passieren, da Ihre Behörde völlig machtlos sei, was telefonisch auch ein Mitarbeiter in einer anderen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde für seine Behörde bestätigt, man warte dort auf den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, um mehr aufsichtsbehördliche Abhilfebefugnisse nach der Richtlinie 680/201 zu erlangen, es könne nur noch einige Jahren dauern. Sind Sie u. a. auch bei Datenübermittlungen von Strafverfolgungsbehörden aus NRW an Auftragsverarbeiter im Bund und zurück so machtlos, wie es auch der Bundesdatenschutzbeauftragte schriftlich für Ihre Behörde darstellt? Und haben Sie hierzu keine schriftlichen "Gedankenverkörperungen" (Stichwort aus dem IFG für das Land Berlin) oder z. B. bearbeitete oder unbearbeitet liegen gelassene Beschwerden von Betroffenen aus den Jahren 2016-2022? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264765/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765] Guten Tag, …
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AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 << Adresse entfernt >> Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Datum
28. Dezember 2022 11:35
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Guten Tag, haben Sie keine einzige Beschwerde nach der besagten Richtlinie in den letzten Jahren in Ihren Informationssammlungen verarbeitet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264765/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfra…
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AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Datum
8. Februar 2023 00:55
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264765) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765] Guten Tag, bitte beeilen Sie sich! Fristen …
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AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Datum
8. Februar 2023 15:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beeilen Sie sich! Fristen gelten auch für Sie! Sie werden zitiert, ggf. auch im Zusammenhang mit dem erwartbar gewesenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Gruß Anfragenr: 264765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264765/

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AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765] Guten Tag, Ihre Antwort wird bis Ende der W…
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AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2022 - Az.: 202.7.0-8568/22 [#264765]
Datum
9. Februar 2023 14:19
An
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Guten Tag, Ihre Antwort wird bis Ende der Woche erwartet. Danach fragen mehrere Betroffene direkt in EU-Organen und zu laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264765/