Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)

Wer ist in diesem Land und im Falle Ihrer Behörde die Aufsicht für die Überwachung der
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates?

Bitte um konkrete Kontaktdaten.

Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)

Antwort verspätet

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  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
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Betreff
Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030) [#264761]
Datum
5. Dezember 2022 17:43
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist in diesem Land und im Falle Ihrer Behörde die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Bitte um konkrete Kontaktdaten. Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
25. Januar 2023 21:51
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264761/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch eine Staatsanwaltschaft (neben Belehrungen nach Richtlinie 680/2016, sowie durch Kontrollstelle nach Art. 38 Abs. 3-4 DSGVO-EU) allgemeinen Informationsfreiheitsverpflichtungen unterliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264761.pdf Anfragenr: 264761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264761/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht …
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
28. Februar 2023 13:33
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
28. Februar 2023 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
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Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (Bundesdatenschutzbeauftragter gegen BMI) darf keine anlasslose person…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
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AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
28. Februar 2023 13:52
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (Bundesdatenschutzbeauftragter gegen BMI) darf keine anlasslose personenbezogene Datenabfrage nach IFG erfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264761/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht …
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AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
4. März 2023 21:23
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
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Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
4. März 2023 21:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht …
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
15. März 2023 11:24
An
Staatsanwaltschaft Berlin
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
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Staatsanwaltschaft Berlin
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Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
15. März 2023 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht …
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
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AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
24. März 2023 18:45
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
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Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
24. März 2023 18:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht …
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
12. April 2023 16:34
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ vom 05.12.2022 (#264761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#26476
Datum
12. April 2023 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761]
Datum
12. April 2023 16:36
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264761/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Fristen nach IFG auch f. Staatsanwaltschaften gelten, zudem die JI-Richtlinie ebendort. Das gilt auch mitten im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264761.pdf Anfragenr: 264761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264761/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 25. Januar und 12. April 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mails liegen …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 25. Januar und 12. April 2023
Datum
19. April 2023 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mails liegen mir vor und sind hier zum Geschäftszeichen 525.963 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Berlin
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin …
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
8. Mai 2023 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin STA 1451/2 E-3054-11 Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Aufsicht über die Staatsanwaltschaft Berlin nach EU-Richtlinie 2016/680/ Übersicht über Informationen in der Staatsanwaltschaft Berlin zum Vertragsverletzungsverfahren INFR (2022/2030) Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 5. Dezember 2022 sowie Ihre Erinnerungen vom 28. Februar, 4., 15. und 24. März sowie 12. April 2023 sind der hiesigen Verwaltungsabteilung zugeleitet und unter dem obigen Geschäftszeichen registriert worden. Auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass sich die Kosten für die erbetene Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz nach der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Verwaltungsgebührenordnung ergeben. Nach Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses werden für eine einfache schriftliche Auskunft Kosten in Höhe von 5 € bis 100 € erhoben. Soweit Sie an Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz weiterhin festhalten möchten, bitte ich um entsprechende Mitteilung zu obigen Geschäftszeichen und Angabe Ihrer postalische Erreichbarkeit, damit von hier aus im Rahmen der Erteilung der erbetenen Auskunft eine ordnungsgemäße Kostenfestsetzung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#264761] Guten Tag, jetzt wollen S…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#264761]
Datum
14. November 2023 12:38
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, jetzt wollen Sie plötzlich Geld? Ein kostenloser Hinweis an Ihre Behördenleitung und Justizfinanzierungsstelle, die evtl. über Sie 8-stelligige Vertragsstrafen gegen dieses Land durch IFG-Gebühren und anlasslose personenbezogene Datenabfragen von Antragsstellenden refinanzieren versuchen. StS’in Dr. Daniela Brückner (JM NRW) teilte am 27.9.23 im Rechtsausschuss des Landtags NRW in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5468, mit, "die EU habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland müsse eine achtstellige Vertragsstrafe zahlen. Ihres Wissens sei die Vertragsstrafe aufgeteilt: Zum einen müsse ein Festbetrag, zum anderen eine gewisse Summe pro Tag gezahlt werden. Einige Bundes- länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. Nordrhein-Westfalen solle nicht als letztes Land handeln" Wann haben Sie eine Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde eingerichtet? Es wird davon ausgegangen, dass nach einer Eingabe an EU-Organe für Sie eine spezifische Informationsbeschaffungspflicht entstehen würde. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 264761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264761/

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AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#264761] Guten Tag, nach Rechtsprec…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#264761]
Datum
14. November 2023 12:40
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW dürfen Sie nicht anlasslos (auf Vorrat) personenbezogene Daten nach IFG abfragen. Mit freundlichen Grüßen