Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
mindestens zwei Mal im Jahr findet für die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger eine sogenannte Aufsichtsbehördentagung nach § 90 Absatz 4 SGB IV statt. Hierzu möchte ich folgende Informationen und Unterlagen haben:
1. Alle Dokumente zu Tagesordnungspunkten von Aufsichtsbehördentagungen im Jahr 2023 inklusive Begründung und Beschluss(vorschlag).
2. Alle internen Vermerke des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den bislang im Jahr 2023 behandelten Tagesordnungspunkten auf diesen Aufsichtsbehördentagungen.
3. Den Termin der kommenden Aufsichtsbehördentagung.
4. Alle bereits verfügbaren Dokumente zu der kommenden Aufsichtsbehördentagung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum15. Oktober 2023
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18. November 2023
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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