Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

mindestens zwei Mal im Jahr findet für die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger eine sogenannte Aufsichtsbehördentagung nach § 90 Absatz 4 SGB IV statt. Hierzu möchte ich folgende Informationen und Unterlagen haben:

1. Alle Dokumente zu Tagesordnungspunkten von Aufsichtsbehördentagungen im Jahr 2023 inklusive Begründung und Beschluss(vorschlag).
2. Alle internen Vermerke des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den bislang im Jahr 2023 behandelten Tagesordnungspunkten auf diesen Aufsichtsbehördentagungen.
3. Den Termin der kommenden Aufsichtsbehördentagung.
4. Alle bereits verfügbaren Dokumente zu der kommenden Aufsichtsbehördentagung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, mindestens zwei Mal im Jahr findet für…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV [#290216]
Datum
15. Oktober 2023 11:25
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, mindestens zwei Mal im Jahr findet für die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger eine sogenannte Aufsichtsbehördentagung nach § 90 Absatz 4 SGB IV statt. Hierzu möchte ich folgende Informationen und Unterlagen haben: 1. Alle Dokumente zu Tagesordnungspunkten von Aufsichtsbehördentagungen im Jahr 2023 inklusive Begründung und Beschluss(vorschlag). 2. Alle internen Vermerke des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den bislang im Jahr 2023 behandelten Tagesordnungspunkten auf diesen Aufsichtsbehördentagungen. 3. Den Termin der kommenden Aufsichtsbehördentagung. 4. Alle bereits verfügbaren Dokumente zu der kommenden Aufsichtsbehördentagung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290216/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Lieber << Antragsteller:in >> dein unten stehender IFG-Antrag ist hier eingegangen. Zu Punkt 3 deiner…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV [#290216]
Datum
19. Oktober 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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997 Bytes


Lieber << Antragsteller:in >> dein unten stehender IFG-Antrag ist hier eingegangen. Zu Punkt 3 deiner Anfrage kann ich dir bereits mitteilen, dass die kommende Aufsichtsbehördentagung am 15. und 16.11.2023 stattfindet. Unterlagen hierzu können nach § 7 Abs. 1 IFG NRW noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Um nun deinem Antrag nachzukommen, wofür auch eine Zustimmung der anderen Beteiligten erforderlich ist, schlage ich vor, dass wir uns darauf einigen, die Soll-Vorgaben des § 5 Abs. 2 IFG NRW (Bereitstellung der Information innerhalb eines Monats nach Antragstellung) außer Betracht zu lassen. Anstatt einer Teilablehnung nach § 7 Abs. 1 IFG NRW für die Unterlagen zur o. g. kommenden Sitzung, könnte ich dir dann (voraussichtlich Mitte/Ende Dezember) die angeforderten Informationen zukommen lassen. Dieses Vorgehen käme deinem Interesse an dem Erhalt der gesamten Unterlagen entgegen und böte gleichzeitig den Vorteil, dass auch die Länderbeteiligung verwaltungsökonomisch erfolgen könnte. Stimmst du meinem Vorschlag zu? Ergänzend weise ich – wie gewünscht - darauf hin, dass die Auskunft gebührenpflichtig sein wird, da ein umfangreicher Verwaltungsaufwand entsteht. Der Gebührenrahmen gem. § 1 VerwGebO IFG NRW, Ziff. 1.3.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW beläuft sich auf Gebühren zwischen 10 und 500 EUR. Als Maßstab für die Höhe dient der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand, der derzeit noch nicht abschließend abzusehen ist. Ich gehe derzeit jedoch von einer Gebühr im mittleren Bereich des Gebührenrahmens aus. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Lieber << Antragsteller:in >> ich bitte noch um Rückmeldung zu meiner unten stehenden E-Mail. Sollte …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV [#290216]
Datum
9. November 2023 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
997 Bytes


Lieber << Antragsteller:in >> ich bitte noch um Rückmeldung zu meiner unten stehenden E-Mail. Sollte ich bis zum 23.11.2023 keine Rückmeldung von dir haben, gehe ich davon aus, dass sich das Anliegen erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke dir herzlich für deine Antwort. Bitte entschuldige die verspät…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV [#290216]
Datum
19. November 2023 23:58
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke dir herzlich für deine Antwort. Bitte entschuldige die verspätete Rückmeldung - ich habe mir nämlich noch Gedanken machen müssen. Das Vorgehen wäre grundsätzlich für mich in Ordnung. Aufgrund der entstehenden Kosten möchte ich von meiner Anfrage jedoch Abstand nehmen. Ich danke dir jedoch herzlich für deine Mühen. DIe Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides ist für mich nicht erforderlich. Lieben Dank für deine Mühen und alles Gute wünscht << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290216/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Lieber << Antragsteller:in >> danke für die Rückmeldung. Ich werde den Vorgang dementsprechend ableg…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Aufsichtsbehördentagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung nach § 90 SGB IV [#290216]
Datum
20. November 2023 09:59
Status
Lieber << Antragsteller:in >> danke für die Rückmeldung. Ich werde den Vorgang dementsprechend ablegen. Noch eine Info am Rande: Die reinen Protokolle der Aufsichtsbehördentagung (ohne Beschlussvorlagen o.ä.) findest du hier<https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/aufsichtsbehoerdentagungen/ueberblick/>. Beste Grüße