Aufsichtsbeschwerde Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) im Bezirk Mitte
Anzahl der bei der Bezirksaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorliegenden Aufsichtsbeschwerden gegen den Bezirk Mitte (bzw. Ordnungsamt Mitte, Verkehrsstadträtin Mitte) wegen Nichtahndung von Verstößen gegen StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 im Bezirk Mitte.
Ergebnis der Anfrage
27. Juli 2023: "Hiermit beantworte ich Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) dahingehend, dass aktuell ein Bezirksaufsichtsverfahren gegen das Bezirksamt Mitte wegen einer vom Beschwerdeführer vorgebrachten, nicht ausreichenden Ahndung von Verstößen gegen das Verbot des Parkens vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) geführt wird. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen."
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juli 2023
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26. August 2023
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