Aufstellung aller herrenloser Grundstücke

Anfrage an: Teltow

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Teltow auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Teltow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258303]
Datum
2. September 2022 23:15
An
Teltow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Teltow auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258303/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Stadt Teltow kei…
Von
Teltow
Betreff
WG: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258303]
Datum
6. September 2022 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Stadt Teltow keine Liste über herrenlose Grundstücke geführt wird. Sie nehmen Bezug auf § 928 BGB. Demnach muss ein Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden. Das Grundbuch für Teltow wird beim Amtsgericht Potsdam geführt. Das sich aus einem Verzicht ergebene Aneignungsrecht steht dann dem Fiskus des Landes zu, also auch nicht der Stadt Teltow. Mit freundlichen Grüßen