Aufstellung aller herrenloser Grundstücke

Anfrage an: Stadt Meiningen

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Meinigen auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellu…
An Stadt Meiningen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258313]
Datum
2. September 2022 23:55
An
Stadt Meiningen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Meinigen auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258313/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Meiningen
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 02.09.2022 bzgl. herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei …
Von
Stadt Meiningen
Betreff
AW: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258313]
Datum
22. September 2022 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 02.09.2022 bzgl. herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Meiningen auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde, kann folgendes mitgeteilt werden. Gemäß § 928 Abs. 2 BGB steht das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Er erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt. Das Aneignungsrecht steht nicht der Kommune zu. Macht das Land, hier der Freistaat Thüringen, von dem ihm zustehenden Aneignungsrecht keinen Gebrauch, ist er bemüht, sein Aneignungsrecht zu veräußern. Dabei bietet er auch der Belegenheitskommune den Kauf des Aneignungsrechtes an. Der Stadt Meiningen wurde der Erwerb des Aneignungsrechtes für folgende Grundstücke angeboten: - Gemarkung Meiningen Flurstück 1291/5 Leipziger Straße - Gemarkung Dreißigacker Flurstück 512/5 Im Meininger Grund. In beiden Fällen verzichtete die Stadt Meiningen auf den Erwerb des Aneignungsrechtes. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]