Aufstellung aller herrenloser Grundstücke

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Wolfsburg auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung aller h…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258314]
Datum
2. September 2022 23:57
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Wolfsburg auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258314/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung aller herrenloser Grundstücke“ vom…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258314]
Datum
7. Oktober 2022 12:35
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung aller herrenloser Grundstücke“ vom 02.09.2022 (#258314) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren, teile ich Ihnen mit, dass die ein…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258314]
Datum
10. Oktober 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
182 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren, teile ich Ihnen mit, dass die eingehende rechtliche Überprüfung der Stadt Wolfsburg zu dem Ergebnis gekommen ist, Ihnen die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung stellen zu müssen. Dennoch meldet Ihnen die Stadt Wolfsburg als Ergebnis ihrer Recherche eine Fehlanzeige. Mit freundlichen Grüßen