Aufstellung aller herrenloser Grundstücke

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Kommunalverwaltung Brüggen auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258405]
Datum
4. September 2022 20:36
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Kommunalverwaltung Brüggen auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258405/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Brüggen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Aneignungsrecht gemäß 928 BGB steht nicht uns als Kommune sondern dem Land NRW…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
AW: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258405]
Datum
6. September 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Aneignungsrecht gemäß 928 BGB steht nicht uns als Kommune sondern dem Land NRW zu. Für das Land übernimmt das der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Aus diesem Grunde melde ich Ihnen zu Ihrer Anfrage eine Fehlanzeige. Freundliche Grüße