Aufstellung aller herrenloser Grundstücke

Anfrage an: Oranienburg

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Oranienburg auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258407]
Datum
4. September 2022 20:37
An
Oranienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Oranienburg auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oranienburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich wie folgt beantworten lässt: Es gi…
Von
Oranienburg
Betreff
AW: Aufstellung aller herrenloser Grundstücke [#258407]
Datum
8. September 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich wie folgt beantworten lässt: Es gibt keine herrenlosen Grundstücke bzw. Flächen, bei welchen seitens der Stadt Oranienburg auf das Aneignungsrecht gemäß § 928 Abs. 2 BGB verzichtet wurde. Zum einen erhebt die Stadt Oranienburg keine Daten zur Herrenlosigkeit von Grundstücken. Nach § 928 Abs. 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. Zum anderen hat die Stadt kein Aneignungsrecht. Ein solches steht gemäß § 928 Abs. 2 Satz 1 BGB dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit erschöpfend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen