Aufstellung Beschwerden über Berufsunfähigkeit

viele Versicherer lehnen gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Leistungspflicht ab.
Viele Versicherte wenden sich beschwerdeführend daraufhin an das Bundesversicherungsamt.

Meine Frage:
Im Zeitraum 01.01.2000-31.12.2014 (falls darstellbar, sonst bitte im längst möglichsten Zeitraum)

- gab es wie viele Beschwerden bei BU-Fällen ?
- über welche Versicherungsgesellschaften hatten sich die Versicherten beschwert?
Anzahl der Beschwerden / Prozentsatz des jeweiligen Versicherungsunternehmens bei BU-Beschwerden

Vielen Dank

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Dezember 2015
  • Frist
    2. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: viele Versichere…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung Beschwerden über Berufsunfähigkeit [#12302]
Datum
31. Dezember 2015 03:50
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
viele Versicherer lehnen gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Leistungspflicht ab. Viele Versicherte wenden sich beschwerdeführend daraufhin an das Bundesversicherungsamt. Meine Frage: Im Zeitraum 01.01.2000-31.12.2014 (falls darstellbar, sonst bitte im längst möglichsten Zeitraum) - gab es wie viele Beschwerden bei BU-Fällen ? - über welche Versicherungsgesellschaften hatten sich die Versicherten beschwert? Anzahl der Beschwerden / Prozentsatz des jeweiligen Versicherungsunternehmens bei BU-Beschwerden Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Soziale Sicherung
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrtAntragsteller/in anlieg…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
26. Januar 2016 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersenden wir mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen