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Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg

Eine Aufstellung, wofür der vom Land NRW zur Verfügung gestelte Fortbildungsetat am Gymnasium Marsberg ausgegeben wurden.

Bitte senden Sie mir für die letzten fünf Abrechnungszeiträume (Schul- oder Kalenderjahre) eine Aufstellung zu, aus der zu entnehmen ist:
-welche Beträge der Schule jeweils für Lehrerfortbildungen zur Verfügung gestellt wurden
-wie diese Beträge ausgegeben wurden (Kosten für Veranstaltungen, Kosten für Moderatoren, Kosten für Teilnahme an Veranstaltungen, Fahrtkosten für Lehrkräfte...)
-wie viele Veranstaltunge pro Zeitraum besucht wurden
-wie viele Lehrkräfte an der Veranstaltung teilgenommen haben
-welche Beträge für die Fortbildung von Schulleitungsmitgliedern verwendet wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg [#237674]
Datum
15. Januar 2022 13:45
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung, wofür der vom Land NRW zur Verfügung gestelte Fortbildungsetat am Gymnasium Marsberg ausgegeben wurden. Bitte senden Sie mir für die letzten fünf Abrechnungszeiträume (Schul- oder Kalenderjahre) eine Aufstellung zu, aus der zu entnehmen ist: -welche Beträge der Schule jeweils für Lehrerfortbildungen zur Verfügung gestellt wurden -wie diese Beträge ausgegeben wurden (Kosten für Veranstaltungen, Kosten für Moderatoren, Kosten für Teilnahme an Veranstaltungen, Fahrtkosten für Lehrkräfte...) -wie viele Veranstaltunge pro Zeitraum besucht wurden -wie viele Lehrkräfte an der Veranstaltung teilgenommen haben -welche Beträge für die Fortbildung von Schulleitungsmitgliedern verwendet wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237674/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnas…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
AW: Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg [#237674]
Datum
20. Februar 2022 13:35
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg“ vom 15.01.2022 (#237674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237674/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnas…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
AW: Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg [#237674]
Datum
28. Februar 2022 14:07
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg“ vom 15.01.2022 (#237674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnas…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
AW: Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg [#237674]
Datum
4. März 2022 12:03
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg“ vom 15.01.2022 (#237674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg“ [#237674]
Datum
4. März 2022 12:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/237674/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil er nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 237674.pdf Anfragenr: 237674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237674/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist zuständigkeitshalber eine Weiterleitung an die entspreche…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg [#237674]
Datum
7. März 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,8 KB


Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist zuständigkeitshalber eine Weiterleitung an die entsprechende Schule erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 04.03.2022 - Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>>…
- Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-210 Aktenzeichen: 209.3.1.6-1815/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Da die Bezirksregierung bei der entsprechenden Schule nachfragt, bitte ich um Mitteilung, wenn Sie eine Antwort erhalten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufst…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674]
Datum
3. April 2022 18:55
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Fortbildungsausgaben am Gymnasium Marsberg“ vom 15.01.2022 (#237674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674] Sehr Antragsteller/in bereits mit Mail vom 07.03.2022 hatte ich Sie darüb…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674]
Datum
5. April 2022 08:51
Status
Sehr Antragsteller/in bereits mit Mail vom 07.03.2022 hatte ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Schule geleitet wurde. Die Erhebung der von Ihnen gewünschten Daten ist seitens der Bezirksregierung nicht möglich. Ich bitte Sie daher weitere Korrespondenz direkt mit der Schule zu führen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bezirksregierung Arnsberg
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674] Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage an…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.03.2022 [#237674]
Datum
2. Mai 2022 15:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage antworte ich wie folgt und verweise zusätzlich auf den Anhang dieses Schreibens: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten ein jährliches Budget für Fortbildungszwecke zur Selbstverwaltung. Für das Gymnasium Marsberg war dies in 2017 1755 € in 2018 1710 € in 2019 1575 € in 2020 1440 € 1000 € zusätzliches Digitalbudget für Fortbildungen in 2021 1530 € 1000 € zusätzliches Digitalbudget für Fortbildungen Die Höhe der Zuweisungen richtet sich an der Anzahl der Lehrkräfte an der Schule aus, an kleineren Schulen auch an einem Sockelbetrag. Es besteht für die Schulen Nachweispflicht bzgl. der Verausgabung der Budgets. Eine weitere Verpflichtung z.B. in Bezug auf die Erhebung von Daten zur Aufsplittung der verausgabten Gelder hinsichtlich der Aufteilung in eventuelle Fahrtkosten, Moderatorenhonorare etc. besteht nicht. Ein Erfassen solcher Daten oder eines Teils solcher Daten geschieht freiwillig und führt daher zu unterschiedlichen, nicht vergleichbaren Erhebungsdaten. Ebenso ist eine Erfassung von Fortbildungen ausschließlich von Personen aus der Schulleitung nicht möglich, da eine solche spezifische Ausrichtung zum einen nur selten angeboten wird und zudem unterschiedliche Personengruppen an Fortbildungsangeboten teilnehmen, zum anderen ist das zu benennende Personenfeld nicht eindeutig umrissen. Eine verlässliche Datenlage ist ebenfalls aufgrund der fehlenden Dokumentationspflicht nicht vorhanden. Die im Anhang befindliche Auflistung dokumentiert die Verausgabung der Fortbildungsbudgets auf Grundlage der Rückmeldung seitens der Schule. Die tatsächliche Menge an wahrgenommenen Fort- und Weiterbildungen wird deutlich über dem hier vorliegenden Datensatz liegen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.