Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit

ich bitte um Zusendung einer Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit (inklusive der Internationalen Zusammenarbeit mit den Regionen) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014.

Weiterhin bitte ich um Zusendung einer Aufstellung, der man entnehmen kann, inwieweit die Verpflichtungsermächtigungen für die oben genannten Jahre (mit Ausnahme des Jahres 2014) in Anspruch genommen wurden?

Wie hoch waren daneben die Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 23, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 für die nicht-multilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Subsahara-Afrika außerhalb der oben genannten Haushaltstitel zur Verfügung standen bzw. stehen, beispielsweise über den Energie- und Klimafonds, beziehungsweise ggf. die Initiative für Klima und Umweltschutz, über Nicht-Regierungsorganisationen, Kirchen, Stiftungen und Sozialverbänden ?
Wie viel Geld ist davon tatsächlich nach Subsahara-Afrika zur Auszahlung gekommen? Ich bitte Sie um eine Auflistung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
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Leonie Schulz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Z…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Leonie Schulz
Betreff
Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit [#6912]
Datum
6. August 2014 11:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Zusendung einer Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit (inklusive der Internationalen Zusammenarbeit mit den Regionen) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014. Weiterhin bitte ich um Zusendung einer Aufstellung, der man entnehmen kann, inwieweit die Verpflichtungsermächtigungen für die oben genannten Jahre (mit Ausnahme des Jahres 2014) in Anspruch genommen wurden? Wie hoch waren daneben die Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 23, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 für die nicht-multilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Subsahara-Afrika außerhalb der oben genannten Haushaltstitel zur Verfügung standen bzw. stehen, beispielsweise über den Energie- und Klimafonds, beziehungsweise ggf. die Initiative für Klima und Umweltschutz, über Nicht-Regierungsorganisationen, Kirchen, Stiftungen und Sozialverbänden ? Wie viel Geld ist davon tatsächlich nach Subsahara-Afrika zur Auszahlung gekommen? Ich bitte Sie um eine Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Leonie Schulz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonie Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonie Schulz

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG-Anfrage vom 06.08.2014 Sehr geehrte Frau Schulz, ich beziehe mich auf Ihre über die Internetseite "…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 06.08.2014
Datum
5. September 2014 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schulz, ich beziehe mich auf Ihre über die Internetseite "fragdenstaat.de" gestellte IFG-Anfrage vom 06.08.2014. Diese ist am selbigen Tag eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an die entsprechenden Facheinheiten im BMZ weitergeleitet. Bedauerlicherweise liegen mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Rückmeldungen der zu beteiligenden Arbeitseinheiten meines Hauses vor, so dass sich die Bescheidung Ihres Antrags voraussichtlich um mindestens zwei Wochen verzögern kann. Es ist mir daher leider nicht möglich Ihren Antrag innerhalb der Monatsfrist gem. § 7 Absatz 5 IFG abschließend zu bearbeiten. Ich bitte dies zu entschuldigen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen