Aufstellung der Verwendung der Verteidigungsaufgaben 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anbetracht der derzeitigen Situation habe ich mir gestern den Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten Dr. Eva Högl angesehen und durchgearbeitet. Hierbei entstanden für mich mehrere Fragen, deren Beantwortung ich von Ihnen erwarte.

1. In dem Bericht wird der, der Bundeswehr zur Verfügung stehende, Verteidigungshaushalt mit 50,4 Mrd. € beziffert. Auf Seite 15 des Berichts werden die größten Posten des Verteidigungshaushalts benannt. Im Einzelnen sind dies:
1. Personal (national und international): 17,40 Mrd. €
2. Ausgaben für Materialerhaltung: 5,04 Mrd. €
3. Wehrforschung, Entwicklung & Erprobung: 2,18 Mrd. €
4. Militärische Beschaffung: 2,18 Mrd. €

Insgesamt finden sich also Erläuterungen von insgesamt 26,8 Mrd. € was in etwa 53,2% des Verteidigungshaushaltes entsprechen. Hieraus ergeben sich im Umkehrschluss 23,6 Mrd. € über deren Verwendung keinerlei Ausführungen zu finden sind. Bitte stellen sie mir eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben der verbliebenen 23,6 Mrd. € zur Verfügung.

2. Wie oben genannt macht der größte Posten der Ausgaben der Bereich Personal aus. Mit insgesamt 17,4 Mrd. € deutlich mehr als die nachfolgenden Posten. Der Website der Bundeswehr kann man entnehmen, dass 264.502 Männer und Frauen bei der Bundeswehr beschäftigt sind. Daraus ergeben sich Personalkosten von 65.784 € pro Person. In Anbetracht der Tatsache, dass zumindest die ca. 183000 Soldaten diverse steuerliche Vorteile besitzen (Stichwort Krankenversicherung, Rentenversicherung), liegt der Schluss nahe, dass die Personalkosten verglichen mit der freien Wirtschaft völlig überdimensioniert sind. Auch wenn nachfolgende Rechnung nicht korrekt ist, so stimmt doch die Richtung. Aus den 65.784 € lässt sich ein durchschnittlicher Sold (bzw. Gehalt/Lohn) von 5.220 € ableiten (12,6 Zahlungen). Der Durchschnittsverdienst eines Vollzeitbeschäftigen in Deutschland wurde auf 4105 € pro Monat beziffert.
Frage: Worin liegen die hohen Personalkosten bei der Bundeswehr begründet? Bitte legen sie die einzelnen Kostenbestandteile der 17,4 Mrd. € möglichst detailliert da!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Sebastian Morische
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, in An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Sebastian Morische
Betreff
Aufstellung der Verwendung der Verteidigungsaufgaben 2022 [#273215]
Datum
16. März 2023 09:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der derzeitigen Situation habe ich mir gestern den Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten Dr. Eva Högl angesehen und durchgearbeitet. Hierbei entstanden für mich mehrere Fragen, deren Beantwortung ich von Ihnen erwarte. 1. In dem Bericht wird der, der Bundeswehr zur Verfügung stehende, Verteidigungshaushalt mit 50,4 Mrd. € beziffert. Auf Seite 15 des Berichts werden die größten Posten des Verteidigungshaushalts benannt. Im Einzelnen sind dies: 1. Personal (national und international): 17,40 Mrd. € 2. Ausgaben für Materialerhaltung: 5,04 Mrd. € 3. Wehrforschung, Entwicklung & Erprobung: 2,18 Mrd. € 4. Militärische Beschaffung: 2,18 Mrd. € Insgesamt finden sich also Erläuterungen von insgesamt 26,8 Mrd. € was in etwa 53,2% des Verteidigungshaushaltes entsprechen. Hieraus ergeben sich im Umkehrschluss 23,6 Mrd. € über deren Verwendung keinerlei Ausführungen zu finden sind. Bitte stellen sie mir eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben der verbliebenen 23,6 Mrd. € zur Verfügung. 2. Wie oben genannt macht der größte Posten der Ausgaben der Bereich Personal aus. Mit insgesamt 17,4 Mrd. € deutlich mehr als die nachfolgenden Posten. Der Website der Bundeswehr kann man entnehmen, dass 264.502 Männer und Frauen bei der Bundeswehr beschäftigt sind. Daraus ergeben sich Personalkosten von 65.784 € pro Person. In Anbetracht der Tatsache, dass zumindest die ca. 183000 Soldaten diverse steuerliche Vorteile besitzen (Stichwort Krankenversicherung, Rentenversicherung), liegt der Schluss nahe, dass die Personalkosten verglichen mit der freien Wirtschaft völlig überdimensioniert sind. Auch wenn nachfolgende Rechnung nicht korrekt ist, so stimmt doch die Richtung. Aus den 65.784 € lässt sich ein durchschnittlicher Sold (bzw. Gehalt/Lohn) von 5.220 € ableiten (12,6 Zahlungen). Der Durchschnittsverdienst eines Vollzeitbeschäftigen in Deutschland wurde auf 4105 € pro Monat beziffert. Frage: Worin liegen die hohen Personalkosten bei der Bundeswehr begründet? Bitte legen sie die einzelnen Kostenbestandteile der 17,4 Mrd. € möglichst detailliert da!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Morische Anfragenr: 273215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273215/ Postanschrift Sebastian Morische << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Morische
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V437 Betreff: Inf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aufstellung der Verwendung der Verteidigungsaufgaben 2022 [#273215]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
17. März 2023 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V437 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16. März 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Morische, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 16. März 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V437 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V437 Betreff: In…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aufstellung der Verwendung der Verteidigungsaufgaben 2022 [#273215]
Datum
24. März 2023 13:36
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V437 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16. März 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Morische, Zu Ihrem Antrag vom 16. März 2023 ist anzumerken, dieser nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst ist. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, sondern bitten vielmehr mit Frage 1 um Erläuterung der Verwendung der nicht im Bericht der Wehrbeauftragten aufgeführten und von Ihnen ausgerechneten 23,6 Mrd. Euro. Bezogen auf Frage 2 bitten Sie auf der Grundlage einer von Ihnen durchgeführten Berechnung um eine Begründung, woraus sich die hohen Personalkosten der Bundeswehr ergeben. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann daher nicht auf der Grundlage des IFG erfolgen. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Zudem möchte ich Sie noch auf die folgende Internetseite aufmerksam machen www.bundeshaushalt.de<http://www.bundeshaushalt.de>. Dort befindet sich im Download-Portal eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2022. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Bundesministerium der Verteidigung - …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Aufstellung der Verwendung der Verteidigungsaufgaben 2022 [#273215]
Datum
12. April 2023 10:10
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Sehr geehrter Herr Morische, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März 2023, die uns zur Beantwortung im Rahmen der Bürgerkommunikation weitergeleitet wurde. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Entsprechend dem Hinweis in der Antwort des Referates R I 1 vom 24. März 2023 können Sie Informationen zur detaillierten Aufschlüsselung der im Verteidigungshaushalt veranschlagten Ausgaben aus den auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen Bundeshaushalt - Download-Portal<https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html> öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplänen (hier: Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung) der jeweiligen Jahre beziehen. Die jährlich veranschlagten Personalausgaben der Bundeswehr, zu denen neben den personalspezifischen Ausgaben für aktive Bundeswehr-Angehörige auch die Versorgungsausgaben für ehemalige Bundeswehr-Angehörige gehören, können Sie ebenfalls dem Einzelplan 14 entnehmen. Mit freundlichen Grüßen