Aufstellung über die Anzahl der von Polizisten mit Dienstwaffen abgegebenen Schüsse

Eine Aufstellung über die Anzahl der von Polizisten und Polizistinnen mit Dienstwaffen abgegebenen Schüsse nach Jahr, Bundesland und Munition. Bitte geben Sie (so möglich) auch an, wie viele dieser Schüsse gegen Personen gerichtet waren. Bitte geben Sie (so möglich) für die gegen Personen gerichteten Schüsse an, wie viele davon zu höchstens leichten Verletzungen geführt haben, wie viele zu höchstens schweren Verletzungen geführt haben und wie viele tödlich verlaufen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    20. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Aufstellung über die Anzahl der von Polizisten mit Dienstwaffen abgegebenen Schüsse [#7168]
Datum
19. August 2014 13:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über die Anzahl der von Polizisten und Polizistinnen mit Dienstwaffen abgegebenen Schüsse nach Jahr, Bundesland und Munition. Bitte geben Sie (so möglich) auch an, wie viele dieser Schüsse gegen Personen gerichtet waren. Bitte geben Sie (so möglich) für die gegen Personen gerichteten Schüsse an, wie viele davon zu höchstens leichten Verletzungen geführt haben, wie viele zu höchstens schweren Verletzungen geführt haben und wie viele tödlich verlaufen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz: Benutzung von Dienstwaffen
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Benutzung von Dienstwaffen
Datum
10. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen