Aufstellung und Ausrüstung der SEK's

1. eine Auflistung der durch das Land NRW eingerichteten Spezialeinsatzkommandos (Standorte) sowie Informationen über die Ausstattung der SEK's (Bewaffnung, Eigensicherung, Fuhrpark)

2. die in den vergangegen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellten Mittel für die Spezialeinsatzkommandos

3. werden von Spezialeinsatzkommandos Drohnen eingesetzt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung und Ausrüstung der SEK's [#183699]
Datum
30. März 2020 22:30
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der durch das Land NRW eingerichteten Spezialeinsatzkommandos (Standorte) sowie Informationen über die Ausstattung der SEK's (Bewaffnung, Eigensicherung, Fuhrpark) 2. die in den vergangegen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellten Mittel für die Spezialeinsatzkommandos 3. werden von Spezialeinsatzkommandos Drohnen eingesetzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183699
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-03-31 - Ihr Schreiben vom 30.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-03-31 - Ihr Schreiben vom 30.03.2020
Datum
31. März 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
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13,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist im Ministerium des Innern NRW eingegangen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für Herrn Minister Reul von großer Bedeutung. Nach Durchsicht Ihres Schreibens haben wir Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung in die entsprechende Fachlichkeit weitergeleitet. Hier wird geprüft, ob und wie man Ihnen weiterhelfen kann. Nach Abschluss der Bearbeitung wird sich unsere Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/i…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
14. April 2020 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es zeichnet sich ab, dass Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 30. März 2020 nicht entsprochen werden kann. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße