Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
1. Wird oder wurde am << Antragsteller:in >>-Fechenbach-Berufskolleg des Kreises Lippe aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt?
2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden.
3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen:
a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag?
b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)?
4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre:
a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren)
b) Verwendung der Gelder
c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Schule verweist an Träger. Anfrage dort erneut eingereicht:
https://fragdenstaat.de/anfrage/aufstel…
Information nicht vorhanden
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Datum31. August 2022
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5. Oktober 2022
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