Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1. Wird oder wurde am Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik der Stadt Bielefeld aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt?
a) Bitte stellen Sie im Besonderen, da inwiefern diese Reglung Anwendung auf Schüler findet, die zwar am CSBHT unterrichtet werden, aber an eine der Schwesterschulen (CSBWV oder CSBME) als Schüler geführt werden.

2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden.

3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen:
a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag?
b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)?

4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre:
a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren)
b) Verwendung der Gelder
c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums


Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik (Bielefeld) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258422]
Datum
5. September 2022 08:05
An
Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik (Bielefeld)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1. Wird oder wurde am Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik der Stadt Bielefeld aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt? a) Bitte stellen Sie im Besonderen, da inwiefern diese Reglung Anwendung auf Schüler findet, die zwar am CSBHT unterrichtet werden, aber an eine der Schwesterschulen (CSBWV oder CSBME) als Schüler geführt werden. 2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden. 3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen: a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag? b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)? 4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre: a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren) b) Verwendung der Gelder c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/…
An Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik (Bielefeld) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258422]
Datum
17. Oktober 2022 08:41
An
Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik (Bielefeld)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern“ vom 05.09.2022 (#258422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>