Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das FFB hat mich mit meiner Anfrage an Sie (den Träger der Schule) verwiesen.
Daher bitte ich Sie um die übersendung der folgenden Informationen:

1. Wird oder wurde am << Antragsteller:in >>-Fechenbach-Berufskolleg des Kreises Lippe aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt?

2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden.

3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen:
a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag?
b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)?

4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre:
a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren)
b) Verwendung der Gelder
c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums


Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Grundlegende Informationen/Antworten wurden bereitgestellt (siehe PDF), für detaillierte Auskünfte werden Verwaltungsgebühren bis zu 500€ sowie von bis zu 1000€ angesetzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das FFB hat mich m…
An Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258630]
Datum
7. September 2022 19:00
An
Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das FFB hat mich mit meiner Anfrage an Sie (den Träger der Schule) verwiesen. Daher bitte ich Sie um die übersendung der folgenden Informationen: 1. Wird oder wurde am Felix-Fechenbach-Berufskolleg des Kreises Lippe aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt? 2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden. 3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen: a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag? b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)? 4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre: a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren) b) Verwendung der Gelder c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 258630 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. September 2022 19:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen
Anfragenr. 258708 und 258630 Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort auf Ihre beiden Anfragen u…
Von
Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen
Betreff
Anfragenr. 258708 und 258630
Datum
28. September 2022 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort auf Ihre beiden Anfragen unter den im Betreff geführten Ziffern. Mit freundlichen Grüßen