Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1. Wird oder wurde am Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft & Verwaltung der Stadt Bielefeld aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt?

2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden.

3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen:
a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag?
b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)?

4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre:
a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren)
b) Verwendung der Gelder
c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums


Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Antwort der CSBWV Schulleitung (Stand 12.09.2022):
Zu Frage 1. kann ich Ihnen mitteilen, dass in unserem Haus des Carl-Severing-Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld) keine Kopiergelder/Verbrauchsmittelabgaben eingesammelt werden bzw. wurden.

Gemäß der Frage 1. bezieht sich diese Auskunft auf dem Zeitraum 3 Jahre Rückwirkend bis heute.
Die restlichen Fragen erübrigen sich damit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung (Bielefeld) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258092]
Datum
31. August 2022 10:41
An
Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung (Bielefeld)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1. Wird oder wurde am Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft & Verwaltung der Stadt Bielefeld aktuell oder in den vergangenen 3 Jahren unter Anweisung der Schulleitung oder eines ähnlich befugten Gremiums von den Schülern ein/e Kopiergeld/Verbrauchsmittelabgabe eingesammelt? 2. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Übersendung entsprechender Beschlüsse der Schulversammlung, Schulpflegschaftssitzung oder ähnlichem zu diesem Thema. Dies gilt im Besonderen für alle Beschlüsse, die als Grundlage zur Legitimierung der Sammlung verwendet werden. 3. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Informationen: a) Wie hoch ist der aktuell festgesetzte Betrag? b) Wie, wann und durch wen wird der Betrag festgesetzt (Berechnungsgrundlage)? 4. Wenn die Frage unter 1. mit Ja beantwortet wird, bitte ich des Weiteren um die folgenden Aufstellungen für die vergangenen 3 Jahre: a) Welche Summe wurde durch die Lehrkräfte eingesammelt (Aufstellung nach Jahren oder Schuljahren) b) Verwendung der Gelder c) Überbestand zum Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258092/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung (Bielefeld)
Sehr << Antragsteller:in >> da es sich bei Ihrer Anfrage um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Info…
Von
Carl-Severing-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung (Bielefeld)
Betreff
AW: Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258092]
Datum
12. September 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da es sich bei Ihrer Anfrage um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen in inneren Schulangelegenheiten handelt, leite ich Ihre Anfrage nach SGV § 5 (1) an die zuständige Schulaufsicht (Bezirksregierung Detmold) zur weiteren Bearbeitung weiter. Zu Frage 1. kann ich Ihnen mitteilen, dass in unserem Haus des Carl-Severing-Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld) keine Kopiergelder/Verbrauchsmittelabgaben eingesammelt werden bzw. wurden. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Detmold
Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 5 Abs. 1 IFG NRW hat der Schulleiter des Carl-Severing-Berufskolle…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Aufstellung Verbrauchsmittelabgabe/Kopiergeld/Geldsammlung von Schülern [#258092]
Datum
14. September 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gem. § 5 Abs. 1 IFG NRW hat der Schulleiter des Carl-Severing-Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung Ihre Anfrage an mich als Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet. In Ihrer Mail erbitten Sie Auskunft über erhobene Beiträge (Verbrauchsmittelabgabe, Kopiergeld) an diesem Berufskolleg. Wie Ihnen in der u.a. Mail mitgeteilt wurde, erhebt das Carl-Severing-Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung keine Gebühren. Insofern gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage vom 31.08.2022 hinreichend beantwortet worden ist. Mit freundlichen Grüßen