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Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen

eine Aufstellung der gemeldeten Datenschutzverstöße in der Universitätsmedizin Mainz soweit vorhanden, mindestens aber für die letzten fünf Jahre.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellu…
An Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen [#131510]
Datum
16. April 2019 11:40
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der gemeldeten Datenschutzverstöße in der Universitätsmedizin Mainz soweit vorhanden, mindestens aber für die letzten fünf Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir hiermit den Empfang Ihrer E-Mail. Leider müssen wir die Anfrag…
Von
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
WG: Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen [#131510]
Datum
30. April 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir hiermit den Empfang Ihrer E-Mail. Leider müssen wir die Anfrage abschlägig bescheiden. Die Universitätsmedizin fällt nicht in den Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes gemäß § 3. Desweiteren stehen der Veröffentlichung der gemeldeten Datenschutzverstöße öffentliche Belange nach § 14 LTranspG entgegen. Das VIG kommt bei der Universitätsmedizin nicht zur Anwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ich möchte gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen…
An Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen [#131510]
Datum
21. Mai 2019 13:29
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ich möchte gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Die Universitätsmedizin ist eine transparenzpflichtige Stelle. Nach § 3 Abs. 1 LTranspG gilt das Gesetz für alle der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie in öffentlich- oder privatrechtlicher Form Verwaltungstätigkeit ausüben. Die Universitätsmedizin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Im Anwendungsbereich des LTranspG bestimmt § 16 Abs. 3 LTranspG, dass die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre zu gewährleisten sind. Meine Anfrage betrifft allerdings keinen dieser Bereiche. Eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf "öffentliche Belange" ist zumindest fragwürdig. Ich würde Sie daher bitten, ihre Ablehnung auf Grundlage des §14 LTransG erneut zu prüfen. Bei einer Aufstellung von ohnehin meldepflichtigen Datenschutzverstößen handelt es sich um Informationen, an denen aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit bei einem wichtigen Akteur in der Gesundheitsversorgung für Patienten und die Öffentlichkeit ein großes Interesse besteht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir eine gültige Postanschrift von Ihnen mit. Der Widerspruchsbesc…
Von
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
Re: WG: Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen [#131510]
Datum
22. August 2019 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir eine gültige Postanschrift von Ihnen mit. Der Widerspruchsbescheid, der aus Dokumentationsgründen per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Postanschrift versendet wurde, haben wir mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.