Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
Liegen dem BMFSFJ statistische Infomationen zur Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir entsprechende Informationen bitte zu oder nennen Sie Literaturquellen. Falls nein, warum erfasst das Bundesfamilienministerium diese familienpolitisch wichtige Kenngröße nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das BMFSFJ verweist zur Aufteilung der Betreuung in Trennungsfamilien auf den hauseigenen Monitor Familienforschung (Ausgabe 43, "Allein- oder getrennterziehen - Lebenssituation, Übergänge, Herausforderungen"). Hier ist dargestellt (Abb. 7, S. 18), dass sich die Befragten sowohl in der Beziehung als auch nach der Trennung zum weitaus überwiegenden Teil alleine für die Betreuung verantwortlich sehen.
Allerdings beruhen diese Daten lediglich auf einer Online-Umfrage, mit der das BMFSFJ das Allensbach-Institut selbst beauftragt hatte. Die Online-Umfrage ist nicht representativ, da die Stichprobe zu klein ist. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Teilnehmenden vorzugsweise über einschlägige Lobby-Organisationen aktiviert wurden.
Es erstaunt, dass das BMFSFJ bei einer so wichtigen familienpolitischen Kenngröße nur eine nicht-representative Umfrage als einzigen Datenpunkt vorzuweisen hat. So entsteht der Eindruck, dass man es (wie beim Unterhaltsrecht, siehe Anfrage #224010) gar nicht so genau wissen will.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Dezember 2022
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24. Januar 2023
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