Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Liegen dem BMFSFJ statistische Infomationen zur Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir entsprechende Informationen bitte zu oder nennen Sie Literaturquellen. Falls nein, warum erfasst das Bundesfamilienministerium diese familienpolitisch wichtige Kenngröße nicht?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das BMFSFJ verweist zur Aufteilung der Betreuung in Trennungsfamilien auf den hauseigenen Monitor Familienforschung (Ausgabe 43, "Allein- oder getrennterziehen - Lebenssituation, Übergänge, Herausforderungen"). Hier ist dargestellt (Abb. 7, S. 18), dass sich die Befragten sowohl in der Beziehung als auch nach der Trennung zum weitaus überwiegenden Teil alleine für die Betreuung verantwortlich sehen.

Allerdings beruhen diese Daten lediglich auf einer Online-Umfrage, mit der das BMFSFJ das Allensbach-Institut selbst beauftragt hatte. Die Online-Umfrage ist nicht representativ, da die Stichprobe zu klein ist. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Teilnehmenden vorzugsweise über einschlägige Lobby-Organisationen aktiviert wurden.

Es erstaunt, dass das BMFSFJ bei einer so wichtigen familienpolitischen Kenngröße nur eine nicht-representative Umfrage als einzigen Datenpunkt vorzuweisen hat. So entsteht der Eindruck, dass man es (wie beim Unterhaltsrecht, siehe Anfrage #224010) gar nicht so genau wissen will.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Lieg…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien [#265959]
Datum
20. Dezember 2022 11:16
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Liegen dem BMFSFJ statistische Infomationen zur Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir entsprechende Informationen bitte zu oder nennen Sie Literaturquellen. Falls nein, warum erfasst das Bundesfamilienministerium diese familienpolitisch wichtige Kenngröße nicht? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des I…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien [#265959]
Datum
3. Januar 2023 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den nachfolgenden Fragen. 1. Liegen dem BMFSFJ statistische Informationen zur Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien in Deutschland vor? Falls ja, senden Sie mir entsprechende Informationen bitte zu oder nennen Sie Literaturquellen. 2. Falls nein, warum erfasst das Bundesfamilienministerium diese familienpolitisch wichtige Kenngröße nicht? Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Fragen der Kinderbetreuung nach der Trennung betreffen immer mehr Familien. In Deutschland sind jedes Jahr um die 140.000 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Zudem erleben viele Kinder die Trennung ihrer Eltern. Amtliche Statistiken, die Auskunft zur Aufteilung der Kinderbetreuung bei Trennungsfamilien geben, liegen nicht vor. Auch deshalb hat das BMFSFJ mit dem Monitor Familienforschung Nr. 43 „Allein- oder getrennterziehen – Lebenssituation, Übergänge und Herausforderungen“ (https://www.bmfsfj.de/newsletter/bmfsfj/183656) einen Überblick über die Lebenssituationen von Allein- und Getrennterziehenden veröffentlicht, einschließlich einer Annäherung an das Thema Aufteilung von Verantwortlichkeiten. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen