Aufteilung der ministeriellen Geschäfte zwischen dem Bendlerblock under der Hardthöhe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde für eine Hausarbeit gerne wissen, wie die Zeitaufteilung zwischen Bonn und Berlin bei Herrn Pistorius und seinen Staatssekretärinnen aussieht, und wie man im Ministerium die Relevanz der beiden Standorte in Relation zueinander einschätzt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Arian Taheri
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arian Taheri
Betreff
Aufteilung der ministeriellen Geschäfte zwischen dem Bendlerblock under der Hardthöhe. [#284361]
Datum
21. Juli 2023 16:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde für eine Hausarbeit gerne wissen, wie die Zeitaufteilung zwischen Bonn und Berlin bei Herrn Pistorius und seinen Staatssekretärinnen aussieht, und wie man im Ministerium die Relevanz der beiden Standorte in Relation zueinander einschätzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arian Taheri Anfragenr: 284361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284361/ Postanschrift Arian Taheri << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arian Taheri
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V539 Betreff: Info…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aufteilung der ministeriellen Geschäfte zwischen dem Bendlerblock under der Hardthöhe. [#284361]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
24. Juli 2023 11:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V539 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Taheri, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. Juli 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V539 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az. 39-22-17<tel:392217>…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Antrag Aufteilung der ministeriellen Geschäfte zwischen dem Bendlerblock under der Hardthöhe. [#284361]
Datum
19. September 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az. 39-22-17<tel:392217>/A5/V539 Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Taheri, zu Ihrer Anfrage nach dem IFG teile ich Ihnen mit, dass antragsgegenständliche amtliche Informationen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nicht vorliegen. Der Informationszugangsanspruch nach § 1 IFG setzt voraus, dass die begehrten amtlichen Informationen bei der anspruchsverpflichteten Behörde tatsächlich vorhanden sind. Sowohl hinsichtlich der Zeitaufteilung zwischen Bonn und Berlin bei Herrn Bundesminister und den Staatssekretären als auch hinsichtlich der Einschätzung der Relevanz der beiden Standorte des BMVg in Relation zueinander liegen hier keine Unterlagen vor. Eine Informationsbeschaffungspflicht im Sinne einer Generierung von Daten aus Anlass eines IFG-Antrages besteht nicht. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass sowohl Herr Bundesminister als auch die Staatssekretäre regelmäßig ihre Dienstgeschäfte vom Dienstort Bonn aus wahrnehmen. Für weiterführende Informationen zum Berlin/Bonn-Gesetz darf ich Sie an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verweisen. Mit freundlichen Grüßen