Aufteilung und Zahlungsquelle des Rundfunkbeitrags

"Im Jahr 2020 betrug der Gesamtertrag des Rundfunkbeitrags in Deutschland rund 8,42 Milliarden Euro."
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163022/umfrage/gesamtertrag-der-gez-seit-2005/

Den Rundfunkbeitrag zahlen Bürger, Unternehmen und alle Stellen des Staates.

1. Für welchen Teil des Gesamtertrags des Rundfunkbeitrags sind jeweils Bürger, Unternehmen und der Staat verantwortlich? Die Bürger, Unternehmen und der Staat haben je 1/3 des Gesamtertrags entrichtet?

2. Alle Stellen des Staates zahlen den Rundfunkbeitrag. Aus welcher Quelle nimmt der Staat das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags? Existiert eine spezielle Steuer zur Finanzierung der Ausgaben des Staates für den Rundfunkbeitrag oder werden die Gelder aus dem Gesamtetat entnommen?

3. Wer bestimmt die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags für den Staat? Der Staat selbst oder die Landesrundfunkanstalten, die ihre Bescheide losschicken und so für den Staat die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags bestimmen?

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  • Datum
    22. November 2022
  • Frist
    24. Dezember 2022
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. November 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Im Jahr 202…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufteilung und Zahlungsquelle des Rundfunkbeitrags [#263723]
Datum
22. November 2022 14:24
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Im Jahr 2020 betrug der Gesamtertrag des Rundfunkbeitrags in Deutschland rund 8,42 Milliarden Euro." https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163022/umfrage/gesamtertrag-der-gez-seit-2005/ Den Rundfunkbeitrag zahlen Bürger, Unternehmen und alle Stellen des Staates. 1. Für welchen Teil des Gesamtertrags des Rundfunkbeitrags sind jeweils Bürger, Unternehmen und der Staat verantwortlich? Die Bürger, Unternehmen und der Staat haben je 1/3 des Gesamtertrags entrichtet? 2. Alle Stellen des Staates zahlen den Rundfunkbeitrag. Aus welcher Quelle nimmt der Staat das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags? Existiert eine spezielle Steuer zur Finanzierung der Ausgaben des Staates für den Rundfunkbeitrag oder werden die Gelder aus dem Gesamtetat entnommen? 3. Wer bestimmt die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags für den Staat? Der Staat selbst oder die Landesrundfunkanstalten, die ihre Bescheide losschicken und so für den Staat die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags bestimmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263723/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Aufteilung und Zahlungsquelle des Rundfunkbeitrag (Az.: A34/1010001001-IF30591) Sehr <<…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Aufteilung und Zahlungsquelle des Rundfunkbeitrag (Az.: A34/1010001001-IF30591)
Datum
23. November 2022 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. November 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30591 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 22. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Aufteilung und Zahlungsquelle des Rundfunkbeitrags (Az.: A34/1010001001-IF30591)
Datum
23. November 2022 14:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 22. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30591) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Im Jahr 2020 betrug der Gesamtertrag des Rundfunkbeitrags in Deutschland rund 8,42 Milliarden Euro." https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163022/umfrage/gesamtertrag-der-gez-seit-2005/ Den Rundfunkbeitrag zahlen Bürger, Unternehmen und alle Stellen des Staates. 1. Für welchen Teil des Gesamtertrags des Rundfunkbeitrags sind jeweils Bürger, Unternehmen und der Staat verantwortlich? Die Bürger, Unternehmen und der Staat haben je 1/3 des Gesamtertrags entrichtet? 2. Alle Stellen des Staates zahlen den Rundfunkbeitrag. Aus welcher Quelle nimmt der Staat das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags? Existiert eine spezielle Steuer zur Finanzierung der Ausgaben des Staates für den Rundfunkbeitrag oder werden die Gelder aus dem Gesamtetat entnommen? 3. Wer bestimmt die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags für den Staat? Der Staat selbst oder die Landesrundfunkanstalten, die ihre Bescheide losschicken und so für den Staat die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags bestimmen?" Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt leider nicht vor. Zu 1.: Hierzu liegen uns keine Daten vor. Die Begründung für die staatlichen Ausgaben haben wir Ihnen bereits im vorausgegangenen IFG-Bescheid mit dem Az.: A34/1010001001-IF30589 mitgeschickt; Daten zu Bürgern oder der Privatwirtschaft werden nicht erhoben. Zu 2.: Auch hier ist es so, dass in den in IFG 589 erwähnten Basisstatistiken keine Einnahmearten enthalten sind, aus denen sich der Ausgabebetrag für die Rundfunkbeiträge isolieren lässt. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, d.h. Steuern fließen dem Gesamtetat des jeweiligen Haushalts zu. Zu 3.: Das Statistische Bundesamt ist für diese Frage nicht der richtige Ansprechpartner. Ein Ansprechpartner, der viele dieser Fragen direkt beantworten können sollte, ist der Beitragsservice selbst. Eine kurze Recherche mit Google bringt u.a. diesen Link hervor: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html Zum besseren Verständnis sind wir gerne bereit, Ihnen weitere Erläuterungen zum in unserem Hause verfügbaren bzw. nicht verfügbaren Datenmaterial telefonisch zu geben. Wenden Sie sich hierzu gerne an die folgende Direktwahl-Nummer: +49 (0)611-75 4419 Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, über die angefragten Informationen nicht zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen