Sehr
<< Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 22. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30591) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Im Jahr 2020 betrug der Gesamtertrag des Rundfunkbeitrags in Deutschland rund 8,42 Milliarden Euro."
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163022/umfrage/gesamtertrag-der-gez-seit-2005/
Den Rundfunkbeitrag zahlen Bürger, Unternehmen und alle Stellen des Staates.
1. Für welchen Teil des Gesamtertrags des Rundfunkbeitrags sind jeweils Bürger, Unternehmen und der Staat verantwortlich? Die Bürger, Unternehmen und der Staat haben je 1/3 des Gesamtertrags entrichtet?
2. Alle Stellen des Staates zahlen den Rundfunkbeitrag. Aus welcher Quelle nimmt der Staat das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags? Existiert eine spezielle Steuer zur Finanzierung der Ausgaben des Staates für den Rundfunkbeitrag oder werden die Gelder aus dem Gesamtetat entnommen?
3. Wer bestimmt die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags für den Staat? Der Staat selbst oder die Landesrundfunkanstalten, die ihre Bescheide losschicken und so für den Staat die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrags bestimmen?"
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit:
Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt leider nicht vor.
Zu 1.: Hierzu liegen uns keine Daten vor. Die Begründung für die staatlichen Ausgaben haben wir Ihnen bereits im vorausgegangenen IFG-Bescheid mit dem Az.: A34/1010001001-IF30589 mitgeschickt; Daten zu Bürgern oder der Privatwirtschaft werden nicht erhoben.
Zu 2.: Auch hier ist es so, dass in den in IFG 589 erwähnten Basisstatistiken keine Einnahmearten enthalten sind, aus denen sich der Ausgabebetrag für die Rundfunkbeiträge isolieren lässt.
Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, d.h. Steuern fließen dem Gesamtetat des jeweiligen Haushalts zu.
Zu 3.: Das Statistische Bundesamt ist für diese Frage nicht der richtige Ansprechpartner.
Ein Ansprechpartner, der viele dieser Fragen direkt beantworten können sollte, ist der Beitragsservice selbst. Eine kurze Recherche mit Google bringt u.a. diesen Link hervor:
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html
Zum besseren Verständnis sind wir gerne bereit, Ihnen weitere Erläuterungen zum in unserem Hause verfügbaren bzw. nicht verfügbaren Datenmaterial telefonisch zu geben. Wenden Sie sich hierzu gerne an die folgende Direktwahl-Nummer:
+49 (0)611-75 4419
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, über die angefragten Informationen nicht zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen